Aktuelles


Die Sommerferien stehen vor der Tür – Ausweisdokumente auf Gültigkeit überprüfen

Die Sommerferien stehen vor der Tür und somit auch die Reisezeit. Das Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Sickte bittet alle reiselustigen Bürgerinnen und Bürger um zeitnahe Überprüfung der Ausweisdokumente aller Reisenden auf Gültigkeit und möchte nochmal auf die Neuregelung zum Kinderreisepass hinweisen:

Der Kinderreisepass (für Kinder unter 12 Jahren) wurde zum 01.01.2024 abgeschafft.
Vor dem 01.01.2024 ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.
Ist der Kinderreisepass abgelaufen, ist für Säuglinge und Kleinkinder ein Personalausweis oder ein Reisepass zu beantragen. Bei Antragstellung muss das minderjährige Kind persönlich mit vor Ort sein. Gültigkeitsdauer 6 Jahre.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern, innerhalb der aufgedruckten Gültigkeitsdauer stark verändern kann. Eine Identifizierung ist somit nicht mehr möglich. Das Dokument ist damit vor Ablauf des ursprünglichen Ablaufdatums ungültig.


Da es erfahrungsgemäß vor den Ferien zu längeren Lieferzeiten kommen kann, bitten wir um rechtzeitige Beantragung.

Für weitere Rückfragen steht Ihnen das Einwohnermeldeamt unter der Telefonnummer 05305 209923 zur Verfügung.


Am 09.Juni findet die Wahl zum 10. Europäischen Parlament statt

Die Samtgemeindeverwaltung weist darauf hin, dass am Sonntag, dem 09.Juni 2024 die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland stattfindet.
Die Wahlbenachrichtigungskarten werden bis spätestens 19.Mai 2024 an die Wahlberechtigten zugestellt.
Weitere Informationen entnehmen Sie zu gegebener Zeit den Aushangkästen und unserer Internetseite www.sickte.de
Die Briefwahlunterlagen werden ab dem 20.Mai 2024 durch die Verwaltung der Samtgemeinde Sickte ausgegeben. Die Unterlagen zur Briefwahl können persönlich, schriftlich, per Email, Fax oder elektronisch (www.sickte.de) angefordert werden. Mit einer entsprechenden Vollmacht können neben den eigenen, auch die Briefwahlunterlagen für maximal drei weitere Wähler/innen ausgehändigt werden.


Bürgerinformation zum Windpark Ahlum-Dettum

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten in 2 öffentlichen Veranstaltungen zum aktuellen Sachstand im Vorhaben
Windpark Ahlum-Dettum informieren und darüber hinaus Fragen der Anwohner direkt
beantworten. Dazu laden wir Sie herzlich ein.

Es finden Informationsabende jeweils in Ahlum und Dettum statt.

Bürgerinformation in Ahlum am:
Wann: Mittwoch, den 24.04.2024 um 19.00 Uhr
Wo: Sportheim Ahlum,
Wolfenbütteler Str. 6, 38302 Wolfenbüttel

Bürgerinformation in Dettum am:
Wann:
Wo:
Donnerstag, den 25.04.2024 um 18.00 Uhr
DGH Beeke-Hus Dettum,
Wolfenbütteler Str. 23, 38173 Dettum


SAB Projektentwicklung
GmbH &Co.KG
Berliner Platz 1
25524 Itzehoe
Tel.: 0 48 21/40397-0



Mehr als 90 Veranstaltungen im Kulturland Sickte -
Samtgemeinde Sickte präsentiert anlässlich ihres 50jährigen Bestehens eine neue Veranstaltungshomepage

Am 1. März 1974 war es so weit! Im Rahmen einer landesweiten Gebietsreform wurde die Samtgemeinde Sickte mit ihren Mitgliedsgemeinden Dettum (mit Mönchevahlberg und Weferlingen), Erkerode (mit Lucklum), Evessen (mit Gilzum und Hachum), Sickte (mit Apelnstedt, Hötzum und Volzum) sowie Veltheim (Ohe) gebildet.
Die Samtgemeinde Sickte zeichnet sich durch ihre Vielfalt und das ausgeprägte Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger aus.

„Den in den vergangenen 5 Jahrzehnten begonnenen Prozess des Zusammenwachsens wollen wir fortsetzen,“ beschreibt Samtgemeindebürgermeister Marco Kelb (CDU) den Leitgedanken im Jubiläumsjahr.

Daher wolle die Samtgemeinde Sickte ihre Bürgerinnen und Bürger motivieren, die zahlreichen Aktivitäten, durch die sich die 13 Orte in der Samtgemeinde auszeichnen, zu besuchen, mitzumachen und einander kennenzulernen.

Daher präsentiert die Samtgemeinde Sickte nunmehr auf ihrer neuen Veranstaltungshomepage www.kulturland-sickte.de über 90 öffentliche Veranstaltungen.
Damit solle eine ansprechende und niedrigschwellige Übersicht bereitgestellt werden, die Lust macht, die zahlreichen Veranstaltungen im Samtgemeindegebiet zu besuchen.
Ob Musik- und Tanzfest, Osterfeuer, Bingonachmittag, Klavierkonzert, Sport- oder Feuerwehrfest: Die Vereine und Verbände in der Samtgemeinde Sickte haben für jeden Geschmack etwas zu bieten.
 
  „Kultur.Land Sickte“ soll über das Jubiläumsjahr hinaus Bestand haben und sich weiterentwickeln. Übrigens kann jeder seine Veranstaltung auf der Homepage kulturland-sickte.de selbst eintragen. Die Samtgemeindeverwaltung prüft die Eingaben kurzfristig und gibt die Einträge dann frei.
 
Kelb dankt allen, die an der Idee und an der Umsetzung von www.kulturland-sickte.de
mitgewirkt haben. Besonderer Dank gilt dem Oker11-Medienhaus, das die Homepage kostenfrei bereitgestellt und gestaltet hat.



„Jede Generation muss das erwirtschaften, was sie verbraucht.“
Gemeinderat Sickte beschließt Steuererhöhungen aufgrund schwieriger Haushaltslage

Wie bei zahlreichen Kommunen in Niedersachsen hat sich auch die Haushaltslage der Gemeinde Sickte insbesondere seit dem Jahr 2023 dramatisch verschärft.
Erhebliche Kostensteigerungen in den Kindertagesstätten aufgrund fortlaufender durch das Land Niedersachsen erhöhter Standards und durch Tariferhöhungen, eine deutlich abgeschwächte Entwicklung der Einkommensteueranteile sowie inflationsbedingte Kostensteigerungen bei Betriebs- und Unterhaltungskosten gemeindlicher Einrichtungen kennzeichnen die negative Entwicklung der Finanzen der Gemeinde Sickte, die bis einschließlich 2022 noch Überschüsse erwirtschaftet hat. Mit Blick auf das Jahr 2023, das die Gemeinde Sickte voraussichtlich mit einen Defizit von zwischen 800.000 und 900.000 Euro abschließen wird, sowie auf das Haushaltsjahr 2024, dessen Haushaltsplanentwurf zunächst ähnliche Zahlen vorsah, wären die über Jahre erwirtschafteten Überschüsse aufgezehrt.

Daher hat sich der Finanzausschuss der Gemeinde Sickte unter Leitung des Vorsitzenden Andreas Kleindienst (CDU) in zwei äußerst intensiven Sitzungen in besonderer Weise mit der Haushaltslage der Gemeinde Sickte befasst und ein Paket geschnürt, welches die finanzielle Talfahrt der Gemeinde Sickte abbremst.
Zahlreiche Maßnahmen, die die Gemeinde ursprünglich geplant hatte, wurden in den Beratungen mit in breiter Mehrheit gefassten Beschlüssen verschoben oder gestrichen.
Dies gilt zum Beispiel für den Verbindungsgang zwischen den beiden Gebäuden der Kindertagesstätte St. Martin in Sickte. Dieser sollte ursprünglich für geschätzte Kosten i.H.v. 333.000 Euro errichtet werden, wurde jetzt aber verschoben und kommt im Laufe des Jahres 2025 erneut auf den Prüfstand. Aus dem Haushalt gestrichen wurde unter anderem eine geplante Gehwegverlängerung an der Straße Am Waldrand in Hötzum (rd. 20.000 Euro) und der barrierefreie Ausbau der Bushaltestelle Schöninger Straße in Obersickte (gegenüber Stadtweg). Der Gemeinderat plant zudem, die Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder und Bürgervertreter zu reduzieren (ca. 3.500 Euro) und wird eine Reduzierung der Fachausschüsse prüfen. Ebenso hat sich der Rat vorgenommen, die Mieten der gemeindeigenen Wohnungen und die Kindertagesstättengebühren um bis zu 10 Prozent zu erhöhen. Dies wird ebenfalls noch in gesonderter Sitzung entschieden werden, so wie auch eine geplante Erhöhung der Nutzungsgebühren der Dorfgemeinschaftshäuser um 50 Prozent.

Bereits entschieden hat der Rat mit 17 Ja- und zwei Neinstimmen die Grund- und Gewerbesteuern rückwirkend zum 01.01.2024 zu erhöhen. Der Hebesatz bei den Grundsteuern A und B erhöht sich von 400 auf 430 vom Hundert (entspricht einer Erhöhung von 7,5 Prozent) und der Hebesatz bei den Gewerbesteuern erhöht sich von 360 auf 370 vom Hundert (entspricht einer Erhöhung von 2,8 Prozent). Die Steuererhöhungen führen zu voraussichtlichen Mehrerträgen in Höhe von rund 90.000 Euro.

Die Verwaltung wird aufgrund der Beschlüsse rückwirkend zum 01.01.2024 neue Festsetzungsbescheide für die Grundsteuer und die Vorauszahlungen der Gewerbesteuer erlassen. Bestehende Einzugsermächtigungen für den Steuereinzug müssen trotz der neuen Festsetzungen aber nicht erteilt werden, sondern gelten fort. Daueraufträge müssen von den Steuerpflichtigen manuell angepasst werden.

Bürgermeister Ingo Geisler (CDU) betont, dass sich der Rat der Gemeinde Sickte die Einsparungen und Steuererhöhungen nicht leicht gemacht habe, sieht die Gemeinde aber in der Pflicht, nicht auf dem Rücken künftiger Generationen zu haushalten. „Jede Generation muss das erwirtschaften, was sie verbraucht,“ unterstreicht er das Leitmotiv der getroffenen Entscheidungen.

Strukturelle finanzielle Verbesserungen erwartet die Gemeinde Sickte mittelfristig. Der voraussichtlich im Jahr 2025 in Betrieb gehende Windpark Ahlum-Dettum wird sogenannte Akzeptanzzahlungen in jährlicher Höhe von rund 180.000 Euro in die Gemeindekasse einbringen. Für das Jahr 2027 erfolgt durch das Land Niedersachsen eine aktualisierte Festsetzung der Verteilung der Einkommensteueranteile an die Kommunen, in der dann auch die Einkommensteueranteile aus dem Baugebiet Salzdahlumer Straße in weiten Teilen Berücksichtigung finden werden. Auch verhandele die Gemeinde Sickte derzeit über die Ausweisung eines Gewerbegebietes. Sofern diese Verhandlungen und die Gebietsausweisung zu einem positiven Abschluss kommen, sind mittelfristig deutliche Mehrerträge aus der Gewerbesteuer zu erwarten.
Bis diese Entlastungen eintreten, wird die Gemeinde Sickte finanziell auf Sicht fahren müssen.


Die Steuerverwaltung der Samtgemeinde Sickte informiert über die Grundsteuerreform

Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt. Die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte müssen ab 2025 durch neue Bemessungsgrundlagen ersetzt werden. Jede/r Eigentümerin/Eigentümer eines Grundstückes wurde daher verpflichtet, bis zum 31.01.2023 eine Erklärung mit den Grundstücksangaben beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

Die Finanzämter haben nun bis Ende 2023 Zeit, die neuen Grundsteuermessbeträge festzustellen, den Grundstückseigentümern mitzuteilen und an die Kommunen weiterzuleiten. Die Kommunen erhalten voraussichtlich ab Mitte 2023 die Datensätze mit den neuen Steuerbeträgen.

Auf dieser Basis müssen die Gemeinden über einen neuen Hebesatz entscheiden. Dieser muss, so sieht es das Niedersächsische Grundsteuergesetz vor, aufkommensneutral sein.
Dazu ist das Grundsteueraufkommen (Gesamteinnahmen aus der jeweiligen Grundsteuer) der Gemeinde, das aus den Grundsteuermessbeträgen nach den für die Grundsteuer ab 2025 geltenden Regelungen zu erwarten ist, dem Grundsteueraufkommen gegenüberzustellen, das im Haushaltsplan der Gemeinde für das Kalenderjahr 2024 veranschlagt worden ist. Der aufkommensneutrale Hebesatz ist der Hebesatz, der sich ergäbe, wenn die Höhe des Grundsteueraufkommens gleich bliebe.

Das bedeutet, dass die Gemeinden aufgrund der Grundsteuerreform keine höheren Einnahmen erzielen dürfen. Außerdem bedeutet es, dass die Grundstückseigentümer aufgrund der Grundsteuermessbescheide, die sie bereits jetzt oder in nächster Zeit für das Jahr 2025 erhalten, nicht erkennen können, wie hoch die Steuerlast sein wird. Denn die Gemeinden können erst im Jahr 2024 feststellen, in welcher Höhe sie die Hebesätze für das Jahr 2025 festlegen müssen.

Die Festsetzung der Grundsteuer (Grundsteuerbescheide) erfolgt daher voraussichtlich bis Ende 2024 durch die Gemeinden.

Die neue Grundsteuer ist erst ab dem Jahr 2025 zu zahlen.

Für weitere Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.

Grundsteuerreform Niedersachsen

Aktuelle Informationen und Rechtsgrundlagen zur Steuerreform in Niedersachsen finden Sie auf der Seite des landesamtes für Steuern Niedersachsen. Hier werden regelmäßig Informationen eingestellt und die FAQs angepasst bzw. erweitert.

https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer




Brutzeit: Hunde an die Leine

Die Samtgemeindeverwaltung weist darauf hin, dass gem. §§ 33 Abs. 1, Nr. 1b des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) vom 21. März 2002, zuletzt geändert am 10.11.2005, Hunde in der Zeit vom 1. April bis 15.Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) in der freien Landschaft an der Leine zu führen sind. Verstöße gegen die Anleinpflicht können gem. § 42 Abs. 3 Nr. 2 (NWaldLG) mit einer Geldbuße bis 5.000,-€ geahndet werden.

Serviceportal für Verwaltungsdienstleistungen
https://portal.sickte.de


Wohin mit all dem Wasser? – Fachgerechte Entsorgung des Poolwassers

Pools und Planschbecken stehen heutzutage in fast jedem Garten. Dort dienen sie Groß und Klein zur Abkühlung an heißen Sommertagen. Aber was geschieht mit dem Wasser, wenn die Badesaison für diese vorüber ist? Wohin mit all dem Wasser?

Grundsätzlich gilt, dass behandeltes Wasser Schmutzwasser ist, also Abwasser. Dieses Abwasser bedarf dringend einer fachgerechten Reinigung durch die zuständigen Abwasserbeseitigungsbetriebe. Als kleine Randnotiz zur Erklärung: Abwasser in diesem Sinne ist Wasser, das durch häuslichen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert wurde (vgl. §54 I 1 WHG). In dem Chlortabletten, Biozids und/oder Aktivsauerstoff dem Badewasser zugesetzt werden, bleibt es länger sauber, damit werden das Braun-Werden des Wassers, die Entstehung von Algen, Bakterien verhindert und es lädt so zu nie endendem Badespaß ein.
Woran leider nur die wenigsten Poolbesitzer nach Beendigung der Badesaison denken, ist die fachgerechte Entsorgung. Denn es handelt sich um Schmutzwasser, wenn dem Wasser entsprechende Fremdstoffe zugesetzt worden sind. Es gehört, anders als viele denken, nicht einfach in den Garten auf den Rasen gekippt, was bereits durch den Gesetzgeber verboten ist, sondern muss über die Kanalisation entsorgt werden. Damit gelangt das Schmutzwasser zum Beseitigungsbetrieb, um dort aufbereitet zu werden, so dass es gereinigt zurück in die Natur kann. Lässt man das Wasser ungehindert in dem Garten auf einer Grünfläche versickern, kommt es zu einer Kontamination des Grundwassers und Bodens mit dem Schmutzwasser, was den natürlichen Wasserkreislauf stört. Im schlimmsten Fall gelangt das belastete Wasser mit all seinen beigefügten Mitteln in unser Trinkwasser. Aber nicht nur die Gefahr eines kontaminierten Trinkwassers besteht. Oft werden Biozids zur Erhaltung der Poolwasserqualität verwendet. Biozids sind allgemein als Schädlingsbekämpfungs- und Pflanzenschutzmittel bekannt, welche auch die Verbreitung von Algen, Pilzen und Bakterien verhindern. Allerdings verhindern sie nicht nur die Vermehrung der Mikroorganismen im Pool, sondern unsachgemäß entsorgt, auch im Boden, wo diese auf natürliche Art und Weise vorkommen. Die Natur kann dadurch erheblich geschädigt werden.
Damit dies nicht passiert, bitten wir Sie mit Hilfe einer Poolpumpe oder einer Tauchpumpe, den Poolinhalt in die Toilette oder den Kellerbodenabfluss abzuleiten und es so ablaufen zu lassen. Liegt kein öffentlicher Entsorgungsweg vor, muss behandeltes Poolwasser von einem Abwasserentsorger abgepumpt und so ordnungsgemäß entsorgt werden. Die vorstehenden Hinweise machen deutlich, dass es sich bei Poolbefüllungen um späteres Abwasser handelt. Daraus ergibt sich, dass eine Befüllung über den Gartenwasserzähler nicht zulässig ist.
Beherzigt man das Erwähnte, schützt man die Natur und kann guten Gewissens die sommerlichen Abkühlungen genießen.

Für Rückfragen steht Ihnen der Abwasserbeseitigungsbetrieb der Samtgemeinde Sickte gerne zur Verfügung: Tel.: 05305 / 7652668


Ruhezeiten

„Jetzt fängt das schöne Frühjahr an…“ und es beginnt die neue Gartensaison.

Der Rasen muss gemäht, der Baum- und Strauchschnitt geschreddert werden. In diesem Zusammenhang weist die Samtgemeindeverwaltung darauf hin, dass Ruhezeiten einzuhalten sind, in dieser ist z. B. das Rasenmähen mit lauten Motormähern nicht gestattet. Die Verletzung der Ruhezeiten stellt einen Verstoß gegen § 12 der Gefahrenabwehrverordnung zum Schutze der öffentlichen Sicherheit in der Samtgemeinde Sickte dar und kann mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren und einer Geldbuße seitens des Ordnungsamtes geahndet werden.

Die Ruhezeiten lauten:
ganztägig an Sonn- und Feiertagen
An Werktagen in den Zeiten:
20.00 - 22.00 Uhr (Abendruhe) und
22.00 - 07.00 Uhr (Nachtruhe)


Die aktuelle Gefahrenabwehrverordnung der Samtgemeinde Sickte finden Sie auf der Internetseite der Satmgemeinde Sickte unter www.sickte.de – Verwaltung – Satzung und Verordnung.



Aus gegebenem Anlass

"Hast Du das auch gehört?" - Hilfe bei Häuslicher Gewalt (1.6 MB)

Wir bitten um Beachtung beim Versenden von Mail

Bitte verwenden Sie in Ihrer E-Mail an uns keine Dokumente mit den
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- .docm
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- .xlsm.

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- .xlsx
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Hintergrund für die Zurückweisungen von E-Mail-Anhängen mit den o.g. Endungen sind die IT-Sicherheitseinstellungen . Diese verweigern eine Weiterleitung von Dokumenten mit den o.g. Endungen im Netz.

Sie erreichen uns
Samtgemeinde Sickte
Am Kamp 12
38173 Sickte

Telefon: 05305/ 20 99 0
Fax: 05305/ 20 99 16
eMail: info@sickte.de
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr Dienstagnachmittag
15.00 bis 18.00 Uhr
sowie nach Terminvereinbarungen.