Druckansicht: » Samtgemeinde Sickte » Samtgemeinde » Verwaltung » Aktuelles
Aktuelles



Mehr als 90 Veranstaltungen im Kulturland Sickte -
Samtgemeinde Sickte präsentiert anlässlich ihres 50jährigen Bestehens eine neue Veranstaltungshomepage

Am 1. März 1974 war es so weit! Im Rahmen einer landesweiten Gebietsreform wurde die Samtgemeinde Sickte mit ihren Mitgliedsgemeinden Dettum (mit Mönchevahlberg und Weferlingen), Erkerode (mit Lucklum), Evessen (mit Gilzum und Hachum), Sickte (mit Apelnstedt, Hötzum und Volzum) sowie Veltheim (Ohe) gebildet.
Die Samtgemeinde Sickte zeichnet sich durch ihre Vielfalt und das ausgeprägte Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger aus.

„Den in den vergangenen 5 Jahrzehnten begonnenen Prozess des Zusammenwachsens wollen wir fortsetzen,“ beschreibt Samtgemeindebürgermeister Marco Kelb (CDU) den Leitgedanken im Jubiläumsjahr.

Daher wolle die Samtgemeinde Sickte ihre Bürgerinnen und Bürger motivieren, die zahlreichen Aktivitäten, durch die sich die 13 Orte in der Samtgemeinde auszeichnen, zu besuchen, mitzumachen und einander kennenzulernen.

Daher präsentiert die Samtgemeinde Sickte nunmehr auf ihrer neuen Veranstaltungshomepage www.kulturland-sickte.de über 90 öffentliche Veranstaltungen.
Damit solle eine ansprechende und niedrigschwellige Übersicht bereitgestellt werden, die Lust macht, die zahlreichen Veranstaltungen im Samtgemeindegebiet zu besuchen.
Ob Musik- und Tanzfest, Osterfeuer, Bingonachmittag, Klavierkonzert, Sport- oder Feuerwehrfest: Die Vereine und Verbände in der Samtgemeinde Sickte haben für jeden Geschmack etwas zu bieten.
 
  „Kultur.Land Sickte“ soll über das Jubiläumsjahr hinaus Bestand haben und sich weiterentwickeln. Übrigens kann jeder seine Veranstaltung auf der Homepage kulturland-sickte.de selbst eintragen. Die Samtgemeindeverwaltung prüft die Eingaben kurzfristig und gibt die Einträge dann frei.
 
Kelb dankt allen, die an der Idee und an der Umsetzung von www.kulturland-sickte.de
mitgewirkt haben. Besonderer Dank gilt dem Oker11-Medienhaus, das die Homepage kostenfrei bereitgestellt und gestaltet hat.



„Jede Generation muss das erwirtschaften, was sie verbraucht.“
Gemeinderat Sickte beschließt Steuererhöhungen aufgrund schwieriger Haushaltslage

Wie bei zahlreichen Kommunen in Niedersachsen hat sich auch die Haushaltslage der Gemeinde Sickte insbesondere seit dem Jahr 2023 dramatisch verschärft.
Erhebliche Kostensteigerungen in den Kindertagesstätten aufgrund fortlaufender durch das Land Niedersachsen erhöhter Standards und durch Tariferhöhungen, eine deutlich abgeschwächte Entwicklung der Einkommensteueranteile sowie inflationsbedingte Kostensteigerungen bei Betriebs- und Unterhaltungskosten gemeindlicher Einrichtungen kennzeichnen die negative Entwicklung der Finanzen der Gemeinde Sickte, die bis einschließlich 2022 noch Überschüsse erwirtschaftet hat. Mit Blick auf das Jahr 2023, das die Gemeinde Sickte voraussichtlich mit einen Defizit von zwischen 800.000 und 900.000 Euro abschließen wird, sowie auf das Haushaltsjahr 2024, dessen Haushaltsplanentwurf zunächst ähnliche Zahlen vorsah, wären die über Jahre erwirtschafteten Überschüsse aufgezehrt.

Daher hat sich der Finanzausschuss der Gemeinde Sickte unter Leitung des Vorsitzenden Andreas Kleindienst (CDU) in zwei äußerst intensiven Sitzungen in besonderer Weise mit der Haushaltslage der Gemeinde Sickte befasst und ein Paket geschnürt, welches die finanzielle Talfahrt der Gemeinde Sickte abbremst.
Zahlreiche Maßnahmen, die die Gemeinde ursprünglich geplant hatte, wurden in den Beratungen mit in breiter Mehrheit gefassten Beschlüssen verschoben oder gestrichen.
Dies gilt zum Beispiel für den Verbindungsgang zwischen den beiden Gebäuden der Kindertagesstätte St. Martin in Sickte. Dieser sollte ursprünglich für geschätzte Kosten i.H.v. 333.000 Euro errichtet werden, wurde jetzt aber verschoben und kommt im Laufe des Jahres 2025 erneut auf den Prüfstand. Aus dem Haushalt gestrichen wurde unter anderem eine geplante Gehwegverlängerung an der Straße Am Waldrand in Hötzum (rd. 20.000 Euro) und der barrierefreie Ausbau der Bushaltestelle Schöninger Straße in Obersickte (gegenüber Stadtweg). Der Gemeinderat plant zudem, die Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder und Bürgervertreter zu reduzieren (ca. 3.500 Euro) und wird eine Reduzierung der Fachausschüsse prüfen. Ebenso hat sich der Rat vorgenommen, die Mieten der gemeindeigenen Wohnungen und die Kindertagesstättengebühren um bis zu 10 Prozent zu erhöhen. Dies wird ebenfalls noch in gesonderter Sitzung entschieden werden, so wie auch eine geplante Erhöhung der Nutzungsgebühren der Dorfgemeinschaftshäuser um 50 Prozent.

Bereits entschieden hat der Rat mit 17 Ja- und zwei Neinstimmen die Grund- und Gewerbesteuern rückwirkend zum 01.01.2024 zu erhöhen. Der Hebesatz bei den Grundsteuern A und B erhöht sich von 400 auf 430 vom Hundert (entspricht einer Erhöhung von 7,5 Prozent) und der Hebesatz bei den Gewerbesteuern erhöht sich von 360 auf 370 vom Hundert (entspricht einer Erhöhung von 2,8 Prozent). Die Steuererhöhungen führen zu voraussichtlichen Mehrerträgen in Höhe von rund 90.000 Euro.

Die Verwaltung wird aufgrund der Beschlüsse rückwirkend zum 01.01.2024 neue Festsetzungsbescheide für die Grundsteuer und die Vorauszahlungen der Gewerbesteuer erlassen. Bestehende Einzugsermächtigungen für den Steuereinzug müssen trotz der neuen Festsetzungen aber nicht erteilt werden, sondern gelten fort. Daueraufträge müssen von den Steuerpflichtigen manuell angepasst werden.

Bürgermeister Ingo Geisler (CDU) betont, dass sich der Rat der Gemeinde Sickte die Einsparungen und Steuererhöhungen nicht leicht gemacht habe, sieht die Gemeinde aber in der Pflicht, nicht auf dem Rücken künftiger Generationen zu haushalten. „Jede Generation muss das erwirtschaften, was sie verbraucht,“ unterstreicht er das Leitmotiv der getroffenen Entscheidungen.

Strukturelle finanzielle Verbesserungen erwartet die Gemeinde Sickte mittelfristig. Der voraussichtlich im Jahr 2025 in Betrieb gehende Windpark Ahlum-Dettum wird sogenannte Akzeptanzzahlungen in jährlicher Höhe von rund 180.000 Euro in die Gemeindekasse einbringen. Für das Jahr 2027 erfolgt durch das Land Niedersachsen eine aktualisierte Festsetzung der Verteilung der Einkommensteueranteile an die Kommunen, in der dann auch die Einkommensteueranteile aus dem Baugebiet Salzdahlumer Straße in weiten Teilen Berücksichtigung finden werden. Auch verhandele die Gemeinde Sickte derzeit über die Ausweisung eines Gewerbegebietes. Sofern diese Verhandlungen und die Gebietsausweisung zu einem positiven Abschluss kommen, sind mittelfristig deutliche Mehrerträge aus der Gewerbesteuer zu erwarten.
Bis diese Entlastungen eintreten, wird die Gemeinde Sickte finanziell auf Sicht fahren müssen.


Die Steuerverwaltung der Samtgemeinde Sickte informiert über die Grundsteuerreform

Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt. Die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte müssen ab 2025 durch neue Bemessungsgrundlagen ersetzt werden. Jede/r Eigentümerin/Eigentümer eines Grundstückes wurde daher verpflichtet, bis zum 31.01.2023 eine Erklärung mit den Grundstücksangaben beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

Die Finanzämter haben nun bis Ende 2023 Zeit, die neuen Grundsteuermessbeträge festzustellen, den Grundstückseigentümern mitzuteilen und an die Kommunen weiterzuleiten. Die Kommunen erhalten voraussichtlich ab Mitte 2023 die Datensätze mit den neuen Steuerbeträgen.

Auf dieser Basis müssen die Gemeinden über einen neuen Hebesatz entscheiden. Dieser muss, so sieht es das Niedersächsische Grundsteuergesetz vor, aufkommensneutral sein.
Dazu ist das Grundsteueraufkommen (Gesamteinnahmen aus der jeweiligen Grundsteuer) der Gemeinde, das aus den Grundsteuermessbeträgen nach den für die Grundsteuer ab 2025 geltenden Regelungen zu erwarten ist, dem Grundsteueraufkommen gegenüberzustellen, das im Haushaltsplan der Gemeinde für das Kalenderjahr 2024 veranschlagt worden ist. Der aufkommensneutrale Hebesatz ist der Hebesatz, der sich ergäbe, wenn die Höhe des Grundsteueraufkommens gleich bliebe.

Das bedeutet, dass die Gemeinden aufgrund der Grundsteuerreform keine höheren Einnahmen erzielen dürfen. Außerdem bedeutet es, dass die Grundstückseigentümer aufgrund der Grundsteuermessbescheide, die sie bereits jetzt oder in nächster Zeit für das Jahr 2025 erhalten, nicht erkennen können, wie hoch die Steuerlast sein wird. Denn die Gemeinden können erst im Jahr 2024 feststellen, in welcher Höhe sie die Hebesätze für das Jahr 2025 festlegen müssen.

Die Festsetzung der Grundsteuer (Grundsteuerbescheide) erfolgt daher voraussichtlich bis Ende 2024 durch die Gemeinden.

Die neue Grundsteuer ist erst ab dem Jahr 2025 zu zahlen.

Für weitere Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.

Grundsteuerreform Niedersachsen

Aktuelle Informationen und Rechtsgrundlagen zur Steuerreform in Niedersachsen finden Sie auf der Seite des landesamtes für Steuern Niedersachsen. Hier werden regelmäßig Informationen eingestellt und die FAQs angepasst bzw. erweitert.

https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer


Winterdienst

Die Samtgemeindeverwaltung informiert:

Nachtfröste und zugefrorene Autoscheiben sind Zeichen für den Winter und damit auch für die jährliche Winterdienstinformation der Samtgemeindeverwaltung. Der Winterdienst gehört zur Straßenreinigung. Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung sind in der „Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Samtgemeinde Sickte“ geregelt. Durch die so genannte „Straßenreinigungssatzung“ wurde die Pflicht zur Straßenreinigung auf die Anlieger der angrenzenden Grundstücke übertragen. Nachstehend die wichtigsten Bestimmungen:

Winterdienst für Gehwege und Gossen

a) Beseitigung von Schnee
Bei Schneefall sind die Gehwege einschließlich gemeinsamer Geh- und Radwege bei
einer geringeren Breite als 1,50 m ganz, die übrigen mindestens in einer Breite von 1,50 m freizuhalten. Ist ein Gehweg nicht vorhanden, so ist ein ausreichend breiter Streifen von mindestens 1,00 m neben der Fahrbahn oder, wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn freizuhalten. An Werktagen sind die Gehwege einschließlich gemeinsamer Geh- und Radwege in der Zeit von 7 bis 20 Uhr nach jedem Schneefall vom Schnee zu befreien, bei anhaltenden Schneefällen in angemessenem Abstand. Gleiches
gilt an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 9 bis 20 Uhr.
b) Beseitigung der Glatteisgefahr
Bei Glätte ist mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln (schädliche Chemikalien
dürfen nicht benutzt werden, Streusalz nur in Ausnahmefällen) so zu streuen, dass zur
Sicherung des Fußgängerverkehrs ein sicherer Weg vorhanden ist. Die Vorschriften über
Dauer und Breiten des Schneeräumens finden auch bei der Streupflicht Anwendung.

Winterdienst für Straßen

Auf den Landes- und Kreisstraßen wird der Winterdienst von der jeweiligen Straßenbau-
verwaltung für die Ortsdurchfahrten übernommen. Für die Gemeindestraßen sind die
Anlieger verantwortlich. Bei sehr starkem Schneefall werden die Anlieger durch
von der Samtgemeindeverwaltung eingesetzte Dienstleister je nach Verfügbarkeit nur unterstützt, eine Befreiung von der Räumpflicht entsteht dadurch nicht. Stellen Sie sich daher als Kraftfahrer bei Schnee- und Eisglätte bitte darauf ein, dass Sie nicht überall freie Fahrt auf geräumten Straßen haben werden.

Winterdienst an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel

An Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel ist ein zum Erreichen der Fahrzeuge geeigneter Zugang freizuhalten und abzustreuen. Schnee und Eis dürfen nicht so gelagert werden, dass der Verkehr auf der Fahrbahn, dem Radweg oder dem Gehweg gefährdet oder mehr als den Umständen nach unvermeidbar behindert wird. Bei eintretendem Tauwetter sind die Gehwege einschließlich gemeinsamer Geh- und Radwege, die Fußgängerüberwege von dem vorhandenen Eis zu befreien. Das Streugut ist nach der Schnee- und Eisschmelze unverzüglich zu entfernen. Die Räum- und Streupflicht sollte ausnahmslos erfüllt werden, damit Gefahren für die Allgemeinheit, insbesondere für die älteren Mitbürger/innen nicht entstehen.

Durch Einhaltung der Vorschriften der Straßenreinigungsverordnung vermeiden Sie auch mögliche Schadenersatzansprüche.



Serviceportal für Verwaltungsdienstleistungen
https://portal.sickte.de




Schornsteinfeger - Kehrbezirke

diese Damen und Herren tragen schwarze Kluft mit Zylinder sowie Leiter und Besen und sollen Glück bringen – die Rede ist von Schornsteinfegern. Zum 1. Januar 2022 wurden sieben Bezirksschornsteinfeger in ihren Bezirken für die kommenden sieben Jahre im Amt bestätigt. Zuvor wurden die Stellen europaweit ausgeschrieben. Die Schornsteinfegermeister erhielten hierzu ihre Bestellungsurkunden im Dezember 2021 durch den Landkreis Wolfenbüttel als zuständiger Behörde. Eine persönliche Übergabe der Bestellungsurkunden konnte coronabedingt nicht erfolgen.

Alle Kehrbezirksinhaber sind seit ihrer Meisterprüfung im Schornsteinfegerhandwerk tätig und können eine langjährige Berufserfahrung vorweisen, sie führen ihre zertifizierten Schornsteinfegerbetriebe bereits seit vielen Jahren und setzen ihre Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger im Kehrbezirk nun fort. Sie sind für ihre Kundschaft vertrauensvolle Ansprechpersonen für Fragen rund um das Schornsteinfegerhandwerk, den Brandschutz oder zum Thema Energieeinsparung.

Als Inhaber eines Kehrbezirks bieten sie handwerkliche Leistungen an (Mess-, Kehr- und Überprüfungsarbeiten an Feuerungsanlagen) und nehmen zudem hoheitliche Aufgaben nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) wahr. Dazu zählen etwa die Durchführung der Feuerstättenschau, der Erlass des Feuerstättenbescheides, die Abnahme von neu errichteten oder wesentlich geänderten Feuerungsanlagen, Ersatzvornahmen oder anlassbezogene Überprüfungen.

Das Berufsbild des Schornsteinfegers befindet sich seit dem Jahr 2008 im Wandel. Die früher unbefristete Bestellung als Kehrbezirksinhaber ist nun auf sieben Jahre befristet. Das bedeutet, dass sich jeder Kehrbezirksinhaber alle sieben Jahre dem Wettbewerb und der Konkurrenz stellen und sich neu auf einen Kehrbezirk bewerben muss. In einem Auswahlverfahren werden die Bewerberinnen und Bewerber auf ihre Eignung, Befähigung und fachliche Leistung hin geprüft bevor ihnen ein Kehrbezirk übertragen wird.

Information und Kontakt zu den Schornsteinfegermeistern

Thomas Blauermel, Kehrbezirk WF-10802, 05331 984632, t.blauermel@t-online.de
Michael Nierling, Kehrbezirk WF-10804, 05331 881410, nierling@schornsteinfeger-wf.de
Torsten Brunnert, Kehrbezirk WF-10805, 05332 94889, torstenbrunnert@t-online.de
Christian Multerer, Kehrbezirk, WF-10806, 05305 901003, info@schornsteinfeger-sickte.de
Andreas Lüerßen, Kehrbezirk WF-10810, 05335 905825, alueerssen@t-online.de
Klaus Wiehe, Kehrbezirk WF-10811, 05341 8929199, al_faosmonti@yahoo.de
Ulf Harrendorf, Kehrbezirk WF-10812, 05333 948021, ulf.harrendorf@t-online.de

Informationen zu den Kehrbezirken im beigefügten Dokument.

Übersicht Kehrbezirke (504KB)



Aus gegebenem Anlass

"Hast Du das auch gehört?" - Hilfe bei Häuslicher Gewalt (1.6 MB)

Wir bitten um Beachtung beim Versenden von Mail

Bitte verwenden Sie in Ihrer E-Mail an uns keine Dokumente mit den
Endungen
- .doc
- .docm
- .xls
- .xlsm.

Schicken Sie uns bitte stattdessen Dokumente mit den Endungen
- .docx
- .xlsx
- .pdf.

Hintergrund für die Zurückweisungen von E-Mail-Anhängen mit den o.g. Endungen sind die IT-Sicherheitseinstellungen . Diese verweigern eine Weiterleitung von Dokumenten mit den o.g. Endungen im Netz.



Weiterführende Informationen:
Sie erreichen uns
Samtgemeinde Sickte
Am Kamp 12
38173 Sickte

Telefon: 05305/ 20 99 0
Fax: 05305/ 20 99 16
eMail: info@sickte.de
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr Dienstagnachmittag
15.00 bis 18.00 Uhr
sowie nach Terminvereinbarungen.

© Samtgemeinde Sickte ♦ Am Kamp 12 ♦ 38173 Sickte ♦ www.sickte.de