Sonderseite zur Grundsteuerreform

Veröffentlichung des aufkommensneutralen Hebesatzes der Grundsteuer B ab dem 01.01.2025 gemäß § 7 des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes

Aufkommensneutrale Hebesätze Gemeinde Dettum

Der aufkommensneutrale Hebesatz der Grundsteuer B der Gemeinde Dettum beträgt ab dem 01.01.2025 412 v.H.. Der vom Rat der Gemeinde Dettum am 28.11.2024 beschlossene Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 412 v.H.. Die Abweichung beträgt 0.

Aufkommensneutrale Hebesätze Gemeinde Erkerode

Der aufkommensneutrale Hebesatz der Grundsteuer B der Gemeinde Erkerode beträgt ab dem 01.01.2025 379 v.H.. Der vom Rat der Gemeinde Erkerode am 13.11.2024 beschlossene Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 379 v.H.. Die Abweichung beträgt 0.


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