Wahlen und Wahlergebnisse

Kommunalwahlen 2026

Am Sonntag, den 13. September 2026, finden in Niedersachsen die nächsten allgemeinen Kommunalwahlen statt. Auch in der Samtgemeinde Sickte entscheiden die Bürgerinnen und Bürger an diesem Tag über die Zusammensetzung der kommunalen Vertretungen für die kommenden fünf Jahre. Die Wahlperiode der neu gewählten Gremien beginnt am 1. November 2026.


Was wird in der Samtgemeinde Sickte gewählt?

Bei den Kommunalwahlen werden mehrere kommunale Vertretungen neu gewählt. Für die Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde Sickte betrifft dies insbesondere:

  • den Samtgemeinderat und der/die Bürgermeister/in der Samtgemeinde Sickte

  • die Gemeinderäte der Mitgliedsgemeinden (Dettum, Erkerode, Evessen, Sickte und Veltheim (Ohe))

  • den Landrat oder die Landrätin des Landkreises Wolfenbüttel

  • den Kreistag des Landkreises Wolfenbüttel

Die gewählten Vertretungen treffen wichtige Entscheidungen für das öffentliche Leben vor Ort, etwa in den Bereichen Kinderbetreuung, Schulen, Infrastruktur, Feuerwehr, Kultur, Umwelt und kommunale Finanzen.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt (so genanntes aktives Wahlrecht) sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag 16 Jahre alt sind und

  • seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem sie wählen wollen, ihren Wohnsitz haben (in der Samtgemeinde Sickte bzw. in der jeweiligen Gemeinde),
  • nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind sowie
  • in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.

Das Wählerverzeichnis wird von der Samtgemeinde Sickte geführt. In das Wählerverzeichnis werden die Wahlberechtigten in der Regel automatisch eingetragen. Dies allerdings nur, sofern sie nicht vergessen haben, sich in ihrer Gemeinde (rechtzeitig) anzumelden!

Wie wird gewählt?

Die Wählerinnen und Wähler erhalten je einen Stimmzettel für jede Wahl, an der sie teilnehmen (z.B. einen für die Wahl des Kreistags und einen für die Wahl des Rats ihrer Gemeinde, ggf. auch jeweils einen Stimmzettel für die Wahl einer Hauptverwaltungsbeamtin oder eines Hauptverwaltungsbeamten für den Landkreis Wolfenbüttel und für die Samtgemeinde Sickte).

Für die Wahl der Vertretungen (z.B. Kreistag, Gemeinderat) gilt ein Dreistimmenwahlrecht mit der Möglichkeit des Kumulierens und des Panaschierens. Wählerinnen und Wähler können, anders als bei Bundestags- und Landtagswahlen, auf jedem Stimmzettel drei Kreuze machen. Sie können alle drei Stimmen einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit (Gesamtliste) oder einer einzigen Bewerberin oder einem einzigen Bewerber auf einem Wahlvorschlag geben (Kumulieren). Die Stimmen können aber auch auf mehrere Gesamtlisten und / oder mehrere Bewerberinnen und Bewerber desselben Wahlvorschlags oder verschiedener Wahlvorschläge verteilt werden (Panaschieren).

Das Wahlsystem setzt voraus, dass alle Bewerberinnen und Bewerber auf dem Stimmzettel aufgeführt sind. Da eine einzige Kandidatenliste für das gesamte Wahlgebiet (z.B. Landkreis, Gemeinde) eine zu große Zahl von Bewerberinnen und Bewerbern umfassen würde, erfolgt eine Aufteilung des Wahlgebiets in annähernd gleich große Wahlbereiche mit jeweils unterschiedlichen Kandidatenlisten.

Sofern die Wahl einer Samtgemeindebürgermeisterin oder eines Samtgemeindebürgermeisters oder einer Landrätin oder eines Landrats in einem Wahlgebiet erfolgt, wird sie nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Für jede dieser Direktwahlen haben die Wählerinnen und Wähler nur eine Stimme, die sie einer Bewerberin oder einem Bewerber durch Ankreuzen auf dem Stimmzettel geben können.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Für die Durchführung der Kommunalwahl werden zahlreiche ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Sie unterstützen beispielsweise im Wahllokal oder bei der Auszählung der Stimmen.

Die Mitarbeit im Wahlvorstand ist ein wichtiger Beitrag zur Demokratie vor Ort. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung.

Wenn Sie Interesse haben, bei der Wahl mitzuwirken, können Sie sich gerne bei der Samtgemeinde Sickte (per E-Mail oder 05305 2099 0) melden.


Auf dieser Seite werden wir rechtzeitig vor der Wahl weitere Informationen veröffentlichen, unter anderem zu:

  • der Einreichung von Wahlvorschlägen

  • den Wahllokalen in der Samtgemeinde

  • der Beantragung der Briefwahl

  • den vorläufigen und endgültigen Wahlergebnissen

Bei Fragen steht Ihnen das Wahlamt der Samtgemeinde Sickte gerne zur Verfügung.



Ergebnisse vergangener Wahlen