Wahlen und Wahlergebnisse

Kommunalwahlen 2026

Am Sonntag, den 13. September 2026, fanden in Niedersachsen die nächsten allgemeinen Kommunalwahlen statt. Die Wahlergebnisse aus der Samtgemeinde Sickte finden Sie unter folgendem Link: Wahlergebnisse der Samtgemeinde Sickte. Die öffentlichen Bekanntmachungen über die Ergebnisse finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter "Dokumente". 

Die Ergebnisse aus dem Landkreis Wolfenbüttel finden Sie hier: Wahlergebnisse des Landkreises Wolfenbüttel 

Der Kreiswahlausschuss des Landkreises Wolfenbüttel hat festgestellt, dass bei der Wahl zum Amt der Landrätin oder des Landrates kein Kandidat die absolute Mehrheit erreicht hat. Es findet eine Stichwahl zwischen Martin Albinus (SPD) und Tobias Thurau (CDU) statt. Das festgelegte Datum für die Stichwahl ist Sonntag, 27.September 2026.

Briefwahlunterlagen wurden durch das Wahlteam bereits versendet. Alle Wahlberechtigten, die bei der Hauptwahl Briefwahl beantragt haben, erhalten auch für die Stichwahl automatisch Briefwahlunterlagen. Wer davon betroffen ist, aber keine Briefwahl vornehmen möchte, kann am Stichwahltag mit den erhaltenen Unterlagen und Identifikationsnachweis im zugehörigen Wahllokal wählen gehen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an das Wahlamt. Der Wahlbrief muss bis Sonntag, 27.09. um 18:00 Uhr bei der Samtgemeinde Sickte eingereicht werden.


Alle Informationen zur Briefwahl


Wann erhalte ich meine Wahlbenachrichtigung?

Die Wahlbenachrichtigungsbriefe wurden am 13.08.2026 der Deutschen Post zum Versand übergeben. Diese gelten für die Haupt- und für die Stichwahl. Sollten Sie bis zum 23.08.2026 noch keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Samtgemeinde Sickte unter 05305/2099-18 oder -19 oder schreiben eine E-Mail an wahlamt@sickte.de.

Ab wann kann ich Briefwahl beantragen?

Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen bzw. des Wahlscheines müssen Sie die Zustellung der Wahlbenachrichtigung nicht abwarten. Der Antrag kann schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht telefonisch) gestellt werden. Dabei sind folgende Angaben zu machen:

- Familienname
- Vornamen
- Geburtsdatum
- Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben, bei abweichender Anschrift, z. B. der Urlaubsanschrift, auch diese.

Der Antrag kann bei der Samtgemeinde Sickte, Am Kamp 12, 38173 Sickte, abgegeben oder übersandt werden. Bei der Übersendung per Post ist der Antrag ausreichend vom Antragssteller zu frankieren. Im Falle Ihrer persönlichen Vorsprache besteht zudem die Möglichkeit auch gleich direkt im Rathaus zu wählen. Außerdem besteht die Möglichkeit der Antragstellung per E-Mail an wahlamt@sickte.de.

Ab wann werden Briefwahlunterlagen versendet?

Die Unterlagen wurden am 17.09.2026 erstellt und die Zustellung erfolgt über die Deutsche Post.   

Ab wann kann ich meine Briefwahlunterlagen abholen?

Bei der Stichwahl erfolgt der Versand automatisiert, sodass keine Briefwahlunterlagen abgeholt werden müssen bzw. können. Sollten Sie bis zum 24.09. keine Unterlagen erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns. 

Kann ich für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragen?

Wer für eine andere Person einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt und/oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorlegen. Dazu kann der Antrag verwendet werden, der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet.

Es dürfen Briefwahlunterlagen für maximal 4 Personen in Empfang genommen werden. Dies hat die zur Abholung bevollmächtigte Person schriftlich zu versichern.

Bis wann muss ich die Briefwahlunterlagen abgeben?

Der Wahlbrief muss spätestens am Stichwahltag, 27.09.2026, um 18 Uhr bei der Samtgemeinde Sickte, Am Kamp 12, 38173 Sickte vorliegen. Wahlbriefe die nach Schluss der Wahlzeit eingehen, dürfen bei der Auszählung nicht berücksichtigt werden. Aufgrund des kurzen Zeitfensters wird darum gebeten, möglichst auf einen postalischen Rückversand zu verzichten. 



Was wird in der Samtgemeinde Sickte gewählt?

Bei den Kommunalwahlen werden mehrere kommunale Vertretungen neu gewählt. Für die Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde Sickte betrifft dies insbesondere:

  • den Samtgemeinderat und der/die Bürgermeister/in der Samtgemeinde Sickte

  • die Gemeinderäte der Mitgliedsgemeinden (Dettum, Erkerode, Evessen, Sickte und Veltheim (Ohe))

  • den Landrat oder die Landrätin des Landkreises Wolfenbüttel

  • den Kreistag des Landkreises Wolfenbüttel

Die gewählten Vertretungen treffen wichtige Entscheidungen für das öffentliche Leben vor Ort, etwa in den Bereichen Kinderbetreuung, Schulen, Infrastruktur, Feuerwehr, Kultur, Umwelt und kommunale Finanzen.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt (so genanntes aktives Wahlrecht) sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag 16 Jahre alt sind und

  • seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem sie wählen wollen, ihren Wohnsitz haben (in der Samtgemeinde Sickte bzw. in der jeweiligen Gemeinde),
  • nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind sowie
  • in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.

Das Wählerverzeichnis wird von der Samtgemeinde Sickte geführt. In das Wählerverzeichnis werden die Wahlberechtigten in der Regel automatisch eingetragen. Dies allerdings nur, sofern sie nicht vergessen haben, sich in ihrer Gemeinde (rechtzeitig) anzumelden!

Wie wird gewählt?

Die Wählerinnen und Wähler erhalten je einen Stimmzettel für jede Wahl, an der sie teilnehmen (z.B. einen für die Wahl des Kreistags und einen für die Wahl des Rats ihrer Gemeinde, ggf. auch jeweils einen Stimmzettel für die Wahl einer Hauptverwaltungsbeamtin oder eines Hauptverwaltungsbeamten für den Landkreis Wolfenbüttel und für die Samtgemeinde Sickte).

Für die Wahl der Vertretungen (z.B. Kreistag, Gemeinderat) gilt ein Dreistimmenwahlrecht mit der Möglichkeit des Kumulierens und des Panaschierens. Wählerinnen und Wähler können, anders als bei Bundestags- und Landtagswahlen, auf jedem Stimmzettel drei Kreuze machen. Sie können alle drei Stimmen einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit (Gesamtliste) oder einer einzigen Bewerberin oder einem einzigen Bewerber auf einem Wahlvorschlag geben (Kumulieren). Die Stimmen können aber auch auf mehrere Gesamtlisten und / oder mehrere Bewerberinnen und Bewerber desselben Wahlvorschlags oder verschiedener Wahlvorschläge verteilt werden (Panaschieren).

Das Wahlsystem setzt voraus, dass alle Bewerberinnen und Bewerber auf dem Stimmzettel aufgeführt sind. Da eine einzige Kandidatenliste für das gesamte Wahlgebiet (z.B. Landkreis, Gemeinde) eine zu große Zahl von Bewerberinnen und Bewerbern umfassen würde, erfolgt eine Aufteilung des Wahlgebiets in annähernd gleich große Wahlbereiche mit jeweils unterschiedlichen Kandidatenlisten.

Sofern die Wahl einer Samtgemeindebürgermeisterin oder eines Samtgemeindebürgermeisters oder einer Landrätin oder eines Landrats in einem Wahlgebiet erfolgt, wird sie nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Für jede dieser Direktwahlen haben die Wählerinnen und Wähler nur eine Stimme, die sie einer Bewerberin oder einem Bewerber durch Ankreuzen auf dem Stimmzettel geben können.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Für die Durchführung der Kommunalwahl werden zahlreiche ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Sie unterstützen beispielsweise im Wahllokal oder bei der Auszählung der Stimmen.

Die Mitarbeit im Wahlvorstand ist ein wichtiger Beitrag zur Demokratie vor Ort. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung.

Wenn Sie Interesse haben, bei der Wahl mitzuwirken, können Sie sich gerne bei der Samtgemeinde Sickte (per E-Mail oder 05305 2099 0) melden.


Bekanntmachungen Kommunalwahlen Samtgemeinde Sickte

Bekanntmachungen Kommunalwahlen Gemeinde Dettum

Bekanntmachungen Kommunalwahlen Gemeinde Erkerode

Bekanntmachungen Kommunalwahlen Gemeinde Evessen

Bekanntmachungen Kommunalwahlen Gemeinde Sickte

Bekanntmachungen Kommunalwahlen Gemeinde Veltheim (Ohe)


Ergebnisse vergangener Wahlen