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Samtgemeinde




Winterdienst

Die Samtgemeindeverwaltung informiert:

Nachtfröste und zugefrorene Autoscheiben sind Zeichen für den Winter und damit auch für die jährliche Winterdienstinformation der Samtgemeindeverwaltung. Der Winterdienst gehört zur Straßenreinigung. Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung sind in der „Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Samtgemeinde Sickte“ geregelt. Durch die so genannte „Straßenreinigungssatzung“ wurde die Pflicht zur Straßenreinigung auf die Anlieger der angrenzenden Grundstücke übertragen. Nachstehend die wichtigsten Bestimmungen:

Winterdienst für Gehwege und Gossen

a) Beseitigung von Schnee
Bei Schneefall sind die Gehwege einschließlich gemeinsamer Geh- und Radwege bei
einer geringeren Breite als 1,50 m ganz, die übrigen mindestens in einer Breite von 1,50 m freizuhalten. Ist ein Gehweg nicht vorhanden, so ist ein ausreichend breiter Streifen von mindestens 1,00 m neben der Fahrbahn oder, wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn freizuhalten. An Werktagen sind die Gehwege einschließlich gemeinsamer Geh- und Radwege in der Zeit von 7 bis 20 Uhr nach jedem Schneefall vom Schnee zu befreien, bei anhaltenden Schneefällen in angemessenem Abstand. Gleiches
gilt an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 9 bis 20 Uhr.
b) Beseitigung der Glatteisgefahr
Bei Glätte ist mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln (schädliche Chemikalien
dürfen nicht benutzt werden, Streusalz nur in Ausnahmefällen) so zu streuen, dass zur
Sicherung des Fußgängerverkehrs ein sicherer Weg vorhanden ist. Die Vorschriften über
Dauer und Breiten des Schneeräumens finden auch bei der Streupflicht Anwendung.

Winterdienst für Straßen

Auf den Landes- und Kreisstraßen wird der Winterdienst von der jeweiligen Straßenbau-
verwaltung für die Ortsdurchfahrten übernommen. Für die Gemeindestraßen sind die
Anlieger verantwortlich. Bei sehr starkem Schneefall werden die Anlieger durch
von der Samtgemeindeverwaltung eingesetzte Dienstleister je nach Verfügbarkeit nur unterstützt, eine Befreiung von der Räumpflicht entsteht dadurch nicht. Stellen Sie sich daher als Kraftfahrer bei Schnee- und Eisglätte bitte darauf ein, dass Sie nicht überall freie Fahrt auf geräumten Straßen haben werden.

Winterdienst an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel

An Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel ist ein zum Erreichen der Fahrzeuge geeigneter Zugang freizuhalten und abzustreuen. Schnee und Eis dürfen nicht so gelagert werden, dass der Verkehr auf der Fahrbahn, dem Radweg oder dem Gehweg gefährdet oder mehr als den Umständen nach unvermeidbar behindert wird. Bei eintretendem Tauwetter sind die Gehwege einschließlich gemeinsamer Geh- und Radwege, die Fußgängerüberwege von dem vorhandenen Eis zu befreien. Das Streugut ist nach der Schnee- und Eisschmelze unverzüglich zu entfernen. Die Räum- und Streupflicht sollte ausnahmslos erfüllt werden, damit Gefahren für die Allgemeinheit, insbesondere für die älteren Mitbürger/innen nicht entstehen.

Durch Einhaltung der Vorschriften der Straßenreinigungsverordnung vermeiden Sie auch mögliche Schadenersatzansprüche.


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Serviceportal für Verwaltungsdienstleistungen
https://portal.sickte.de


Verwaltungsdienstleistungen bequem von zuhause aus erledigen? Die Samtgemeinde Sickte macht´s möglich!

Die Samtgemeinde Sickte bietet ab sofort über ein Serviceportal die ersten Dienstleistungen online an.
Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) hat die Bundesregierung bereits 2017 den Anstoß zur Erweiterung des Onlineangebotes von Dienstleistungen gegeben. Im Winter 2020 hat sich die Samtgemeinde Sickte dem landkreisweiten Portalverbund zur Umsetzung des OZG angeschlossen. Dies sollte auch die interkommunale Zusammenarbeit stärken. Am Verbund beteiligt sind neben der Samtgemeinde Sickte und der Stadt Wolfenbüttel außerdem die Gemeinden Schladen-Werla und Cremlingen sowie die Samtgemeinden Elm-Asse, Baddeckenstedt und Oderwald. Der Landkreis Wolfenbüttel agiert als Projektleitung gemeinsam mit der Firma ITEBO, die auch den gesamten Verbund unterstützen.

Gestartet wird zunächst mit 13 Basisdienstleistungen, welche das Standesamt, das Ordnungsamt, das Steueramt und das Einwohnermeldeamt betreffen. „Der Ausbau der Plattform wird ein andauernder Prozess sein“ betont Christian Malitzki, Projektleitung bei der Samtgemeinde Sickte. „Durch die zukünftige Implementierung von z.B. Kindergärten oder eines Online-Termin-Kalenders wird das Portal von stetiger Erweiterung und Verbesserung geprägt sein.“

„Für die Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde Sickte soll das Serviceportal eine Erleichterung sein“ erklärt Samtgemeindebürgermeister Marco Kelb. „Dienstleistungen, für die bisher ein Erscheinen in der Verwaltung notwendig war, sollen zukünftig von überall beantragt werden können.“

Über das Serviceportal https://portal.sickte.de können die Bürgerinnen und Bürger diese Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Außerdem wird die Frage nach der Zuständigkeit durch das Portal zugänglicher. Nutzerinnen und Nutzer sehen über das Serviceportal auch die Dienstleistungen, für die der Landkreis zuständig ist und können diese auch direkt in Anspruch nehmen. „Eine mehrfache Registrierung bei mehreren Kommunen ist auch nicht notwendig“ erklärt Christian Malitzki. „Das erstellte Servicekonto gilt für alle teilnehmenden Kommunen.“

Zu den 13 Basisdienstleistungen gehören u.a. die Hundesteuer An- und Abmeldung, die Bestellung von Urkunden wie Eheurkunde, Geburts-, Lebenspartnerschafts oder Sterbeurkunde, die Beantragung einer Meldebescheinigung sowie die Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung von Gewerbe. Das Serviceportal beinhaltet außerdem eine ePayment-Funktion sowie eine zentrale Benutzer-kontoverwaltung. Somit können Verwaltungsdienstleistungen rund um die Uhr von zu Hause oder unterwegs aus beantragt und z.B. via PayPal oder Kreditkarte bezahlt werden – auch mit mobilen Endgeräten. „Es ist dringend geboten, dass der Bürgerservice digital ausgeweitet und verbessert wird“ merkt Fachbereichsleiter der zentralen Dienste Reiner Liborius an. Durch das Serviceportal existiert nun eine digitale Schnittstelle zwischen Bürgerinnen und Bürgern, dem Landkreis und der Samtgemeinde, sodass die wichtigsten Anliegen in den unterschiedlichsten Lebenslagen der Bürgerinnen und Bürger online abgebildet werden können.


Aktuelles zur Flüchtlingssituation in der Samtgemeinde Sickte

Für die Ukraine-Hilfe wurde ein zentraler Kontakt seitens der Samtgemeinde Sickte eingerichtet:
 
ukraine@sickte.de

Die Ukraine- Sprechstunde der SG, welche bisher immer Mittwochs stattgefunden hat, findet letztmalig am 01.06.22 statt.
Danach kann die Samtgemeinde zu den bekannten Öffnungszeiten aufgesucht werden.

Terminvereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten ist natürlich möglich.
 
Einwohnerinnen und Einwohner der Samtgemeinde können sich entweder per E-Mail oder telefonisch unter (05305) 2099 0 an die Samtgemeinde wenden, um ihre Hilfe für Geflüchtete (Wohnungsangebote, generelle Hilfsangebote etc.) anzubieten.
 
Die Samtgemeinde ist zu folgenden Zeiten telefonisch erreichbar:
 
             Montag bis Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
             Dienstags zusätzlich 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
 
Für alle anderen Fragen zum Thema Ukraine wenden Sie sich bitte telefonisch unter 05331 - 846 30 oder per Mail an ukraine@lk-wf.de an den Landkreis Wolfenbüttel.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.lkwf.de/Aktuelles/Ukraine/


https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html
https://www.arztauskunft-niedersachsen.de/ases-kvn/


Das Land Niedersachsen informiert über den Coronavirus

- Hygiene-Tipps: So verhalten Sie sich richtig in der Viruszeit
- Hinweise für Schulen und Kindertagesstätten
- Hinweise für Großveranstaltungen
- Das sollten Sie tun bei Verdacht auf eine Corona-Infektion
- Hinweise für Unternehmen
- Hinweise für Berufstätige
- Hinweise für Pflegeheime und ambulante Pflegedienste
- Hinweise für Reisende
- Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)

Informationen des Landes Niedersachsen - Coronavirus







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Am Kamp 12
38173 Sickte

Telefon: 05305/ 20 99 0
Fax: 05305/ 20 99 16
eMail: info@sickte.de
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Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr Dienstagnachmittag
15.00 bis 18.00 Uhr
sowie nach Terminvereinbarungen.

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