Aktuelles


Die Sommerferien stehen vor der Tür – Ausweisdokumente auf Gültigkeit überprüfen

Die Sommerferien stehen vor der Tür und somit auch die Reisezeit. Das Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Sickte bittet alle reiselustigen Bürgerinnen und Bürger um zeitnahe Überprüfung der Ausweisdokumente aller Reisenden auf Gültigkeit und möchte nochmal auf die Neuregelung zum Kinderreisepass hinweisen:

Der Kinderreisepass (für Kinder unter 12 Jahren) wurde zum 01.01.2024 abgeschafft.
Vor dem 01.01.2024 ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.
Ist der Kinderreisepass abgelaufen, ist für Säuglinge und Kleinkinder ein Personalausweis oder ein Reisepass zu beantragen. Bei Antragstellung muss das minderjährige Kind persönlich mit vor Ort sein. Gültigkeitsdauer 6 Jahre.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern, innerhalb der aufgedruckten Gültigkeitsdauer stark verändern kann. Eine Identifizierung ist somit nicht mehr möglich. Das Dokument ist damit vor Ablauf des ursprünglichen Ablaufdatums ungültig.


Da es erfahrungsgemäß vor den Ferien zu längeren Lieferzeiten kommen kann, bitten wir um rechtzeitige Beantragung.

Für weitere Rückfragen steht Ihnen das Einwohnermeldeamt unter der Telefonnummer 05305 209923 zur Verfügung.



Wohin mit all dem Wasser ? - Fachgerechte Entsorgung des Poolwassers

Pools und Planschbecken stehen heutzutage in fast jedem Garten. Dort dienen sie Groß und Klein zur Abkühlung an heißen Sommertagen. Aber was geschieht mit dem Wasser, wenn die Badesaison für diese vorüber ist? Wohin mit all dem Wasser?

Grundsätzlich gilt, dass behandeltes Wasser Schmutzwasser ist, also Abwasser. Dieses Abwasser bedarf dringend einer fachgerechten Reinigung durch die zuständigen Abwasserbeseitigungsbetriebe. Als kleine Randnotiz zur Erklärung: Abwasser in diesem Sinne ist Wasser, das durch häuslichen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert wurde (vgl. §54 I 1 WHG). In dem Chlortabletten, Biozids und/oder Aktivsauerstoff dem Badewasser zugesetzt werden, bleibt es länger sauber, damit werden das Braun-Werden des Wassers, die Entstehung von Algen, Bakterien verhindert und es lädt so zu nie endendem Badespaß ein.
Woran leider nur die wenigsten Poolbesitzer nach Beendigung der Badesaison denken, ist die fachgerechte Entsorgung. Denn es handelt sich um Schmutzwasser, wenn dem Wasser entsprechende Fremdstoffe zugesetzt worden sind. Es gehört, anders als viele denken, nicht einfach in den Garten auf den Rasen gekippt, was bereits durch den Gesetzgeber verboten ist, sondern muss über die Kanalisation entsorgt werden. Damit gelangt das Schmutzwasser zum Beseitigungsbetrieb, um dort aufbereitet zu werden, so dass es gereinigt zurück in die Natur kann. Lässt man das Wasser ungehindert in dem Garten auf einer Grünfläche versickern, kommt es zu einer Kontamination des Grundwassers und Bodens mit dem Schmutzwasser, was den natürlichen Wasserkreislauf stört. Im schlimmsten Fall gelangt das belastete Wasser mit all seinen beigefügten Mitteln in unser Trinkwasser. Aber nicht nur die Gefahr eines kontaminierten Trinkwassers besteht. Oft werden Biozids zur Erhaltung der Poolwasserqualität verwendet. Biozids sind allgemein als Schädlingsbekämpfungs- und Pflanzenschutzmittel bekannt, welche auch die Verbreitung von Algen, Pilzen und Bakterien verhindern. Allerdings verhindern sie nicht nur die Vermehrung der Mikroorganismen im Pool, sondern unsachgemäß entsorgt, auch im Boden, wo diese auf natürliche Art und Weise vorkommen. Die Natur kann dadurch erheblich geschädigt werden.
Damit dies nicht passiert, bitten wir Sie mit Hilfe einer Poolpumpe oder einer Tauchpumpe, den Poolinhalt in die Toilette oder den Kellerbodenabfluss abzuleiten und es so ablaufen zu lassen. Liegt kein öffentlicher Entsorgungsweg vor, muss behandeltes Poolwasser von einem Abwasserentsorger abgepumpt und so ordnungsgemäß entsorgt werden. Die vorstehenden Hinweise machen deutlich, dass es sich bei Poolbefüllungen um späteres Abwasser handelt. Daraus ergibt sich, dass eine Befüllung über den Gartenwasserzähler nicht zulässig ist.
Beherzigt man das Erwähnte, schützt man die Natur und kann guten Gewissens die sommerlichen Abkühlungen genießen.

Für Rückfragen steht Ihnen der Abwasserbeseitigungsbetrieb der Samtgemeinde Sickte gerne zur Verfügung: Tel.: 05305 / 7652668






Die Steuerverwaltung der Samtgemeinde Sickte informiert über die Grundsteuerreform

Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt. Die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte müssen ab 2025 durch neue Bemessungsgrundlagen ersetzt werden. Jede/r Eigentümerin/Eigentümer eines Grundstückes wurde daher verpflichtet, bis zum 31.01.2023 eine Erklärung mit den Grundstücksangaben beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

Die Finanzämter haben nun bis Ende 2023 Zeit, die neuen Grundsteuermessbeträge festzustellen, den Grundstückseigentümern mitzuteilen und an die Kommunen weiterzuleiten. Die Kommunen erhalten voraussichtlich ab Mitte 2023 die Datensätze mit den neuen Steuerbeträgen.

Auf dieser Basis müssen die Gemeinden über einen neuen Hebesatz entscheiden. Dieser muss, so sieht es das Niedersächsische Grundsteuergesetz vor, aufkommensneutral sein.
Dazu ist das Grundsteueraufkommen (Gesamteinnahmen aus der jeweiligen Grundsteuer) der Gemeinde, das aus den Grundsteuermessbeträgen nach den für die Grundsteuer ab 2025 geltenden Regelungen zu erwarten ist, dem Grundsteueraufkommen gegenüberzustellen, das im Haushaltsplan der Gemeinde für das Kalenderjahr 2024 veranschlagt worden ist. Der aufkommensneutrale Hebesatz ist der Hebesatz, der sich ergäbe, wenn die Höhe des Grundsteueraufkommens gleich bliebe.

Das bedeutet, dass die Gemeinden aufgrund der Grundsteuerreform keine höheren Einnahmen erzielen dürfen. Außerdem bedeutet es, dass die Grundstückseigentümer aufgrund der Grundsteuermessbescheide, die sie bereits jetzt oder in nächster Zeit für das Jahr 2025 erhalten, nicht erkennen können, wie hoch die Steuerlast sein wird. Denn die Gemeinden können erst im Jahr 2024 feststellen, in welcher Höhe sie die Hebesätze für das Jahr 2025 festlegen müssen.

Die Festsetzung der Grundsteuer (Grundsteuerbescheide) erfolgt daher voraussichtlich bis Ende 2024 durch die Gemeinden.

Die neue Grundsteuer ist erst ab dem Jahr 2025 zu zahlen.

Für weitere Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.

Grundsteuerreform Niedersachsen

Aktuelle Informationen und Rechtsgrundlagen zur Steuerreform in Niedersachsen finden Sie auf der Seite des landesamtes für Steuern Niedersachsen. Hier werden regelmäßig Informationen eingestellt und die FAQs angepasst bzw. erweitert.

https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer




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https://portal.sickte.de





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"Hast Du das auch gehört?" - Hilfe bei Häuslicher Gewalt (1.6 MB)

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