Wasserentnahme im Landkreis Wolfenbüttel eingeschränkt
Allgemeinverfügung zur Schonung von Fließgewässern und Grundwasser tritt in Kraft.
Wegen anhaltender Trockenheit führen viele oberirdische Gewässer im Landkreis Wolfenbüttel aktuell nur noch sehr geringe Wassermengen. Diese Niedrigwasserstände stehen im Konflikt mit den wasserwirtschaftlichen Zielen zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der Gewässer.
Um die ökologische Funktionsfähigkeit der Fließgewässer und die Grundwasserstände zu sichern, erlässt der Landkreis Wolfenbüttel als Untere Wasserbehörde eine Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme.
Die Regelungen im Überblick:
1. Einschränkung bei Entnahmen aus Fließgewässern
Die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern der 2. und 3. Ordnung zur Bewässerung und Beregnung ist ab sofort bis einschließlich 30. September 2025 untersagt – auch dann, wenn eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt. Die Regelung gilt insbesondere für Wasserentnahmen mittels technischer Hilfsmittel wie Pumpen im Rahmen des Eigentümer- oder Anliegergebrauchs.
2. Einschränkungen bei Grundwasserentnahmen zur Bewässerung
Auch die Entnahme von Grundwasser zur Bewässerung wird eingeschränkt:
In der Zeit von 10:00 bis 18:00 Uhr ist die Bewässerung von öffentlichen und privaten Grün- und Gartenflächen, landwirtschaftlichen Flächen, forstwirtschaftlichen Flächen sowie Sportanlagen (z. B. Rasen- und Tennisplätze) untersagt.
Diese Einschränkung gilt auch bei bestehender wasserrechtlicher Erlaubnis.
3. Sofortige Vollziehung
Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird angeordnet.
Hintergrund:
Der Landkreis reagiert mit dieser Maßnahme auf die langanhaltende Trockenheit und die daraus resultierenden Belastungen für die Gewässerökologie und Wasserversorgung. Ziel ist es, durch vorübergehende Einschränkungen einen nachhaltigen Umgang mit den verfügbaren Wasserressourcen zu gewährleisten.
Die vollständige Allgemeinverfügung mit Begründung, Hinweisen sowie der Rechtsbehelfsbelehrung finden Sie auf der Homepage des Landkreises Wolfenbüttel: Link zur Meldung
Redaktioneller Hinweis: Diese Pressemitteilung wurde von der Homepage des Landkreises Wolfenbüttel übernommen.