Änderungsbekanntmachung Direktwahl Samtgemeindebürgermeister/in

Verkürzung der Einreichungsfrist von Wahlvorschlägen

Durch eine Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.04.2026 (Nds. GVBl. 2026 Nr. 30 vom
06.05.2026) verkürzt sich die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Direktwahl
vom 55. Tag vor der Wahl (20.07.2026) auf den 69. Tag vor der Wahl. Somit ändert sich die
Einreichungsfrist auf den 06.07.2026 um 18:00 Uhr.

Die übrigen Wahlen in der Samtgemeinde Sickte sind von dieser Änderung nicht betroffen.