Beantragung von Briefwahlunterlagen

Die Beantragung eines Wahlscheines mit Briefzustellung ist ab heute möglich. 

Ab heute, dem 03.08.2026 haben Sie die Möglichkeit bereits ohne die Wahlbenachrichtigung, die Sie im Laufe der nächsten Wochen postalisch erhalten, einen Wahlschein zu beantragen, um Briefwahlunterlagen zu erhalten. Die Beantragung erfolgt entweder schriftlich per Mail an wahlamt@sickte.de oder über folgenden Link: wahlschein.de 

Der Versand von Briefwahlunterlagen und die Möglichkeit vor Ort im Herrenhaus zu wählen, kann erst nach Lieferung der Stimmzettel erfolgen. Derzeit wurde uns der 13.08.2026 als möglicher Termin genannt. Der genaue Starttermin wird auf unserer Homepage bekanntgegeben. 

Alle Informationen zur Briefwahl


Wann erhalte ich meine Wahlbenachrichtigung?

Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden im Zeitraum vom 07.08. bis zum 14.08.2026 versandt. Sollten Sie bis zum 23.08.2026 noch keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Samtgemeinde Sickte unter 05305/2099-18 oder -19 oder schreiben eine E-Mail an wahlamt@sickte.de.

Ab wann kann ich Briefwahl beantragen?

Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen bzw. des Wahlscheines müssen Sie die Zustellung der Wahlbenachrichtigung nicht abwarten. Der Antrag kann schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht telefonisch) gestellt werden. Dabei sind folgende Angaben zu machen:

- Familienname
- Vornamen
- Geburtsdatum
- Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben, bei abweichender Anschrift, z. B. der Urlaubsanschrift, auch diese.

Der Antrag kann bei der Samtgemeinde Sickte, Am Kamp 12, 38173 Sickte, abgegeben oder übersandt werden. Bei der Übersendung per Post ist der Antrag ausreichend vom Antragssteller zu frankieren. Im Falle Ihrer persönlichen Vorsprache besteht zudem die Möglichkeit auch gleich direkt im Rathaus zu wählen, sobald alle Stimmzettel vorliegen (ab ca. 13.08.2026). Außerdem besteht die Möglichkeit der Antragstellung per E-Mail an wahlamt@sickte.de.

Ab wann werden Briefwahlunterlagen versendet?

Die von Ihnen beantragten Briefwahlunterlagen gehen ab dem Zeitpunkt in den Versand, ab dem alle Stimmzettel von den Druckereien geliefert worden sind. Wir planen derzeit mit der Belieferung zum 12.08.2026. 

Ab wann kann ich meine Briefwahlunterlagen abholen?

Ab dem (voraussichtlich) 13.08.2026 können die Briefwahlunterlagen, alternativ zum postalischen Versand, auch persönlich bei der Samtgemeinde Sickte abgeholt werden. In diesem Fall können Sie auch Briefwahl an Ort und Stelle ausüben. Per schriftlicher Vollmacht kann eine Person die Briefwahlunterlagen für bis zu vier weitere Personen abholen. 

Kann ich für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragen?

Wer für eine andere Person einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt und/oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorlegen. Dazu kann der Antrag verwendet werden, der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet.

Es dürfen Briefwahlunterlagen für maximal 4 Personen in Empfang genommen werden. Dies hat die zur Abholung bevollmächtigte Person schriftlich zu versichern.

Bis wann muss ich die Briefwahlunterlagen abgeben?

Das letztmögliche Einwurfdatum des Wahlbriefes in einen Briefkasten der deutschen Post ist Mittwoch, 09.09.2026. Die Deutsche Post stellt sicher, dass Wahlbriefe, die spätestens an diesem Tag vor der letzten Briefkastenleerung eingeworfen oder in einer Postfiliale abgegeben werden, rechtzeitig zugestellt werden. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag, 13.09.2026, um 18 Uhr bei der Samtgemeinde Sickte, Am Kamp 12, 38173 Sickte vorliegen. Wahlbriefe die nach Schluss der Wahlzeit eingehen, dürfen bei der Auszählung nicht berücksichtigt werden.