Samtgemeinde


Verwaltung geschlossen

Die Verwaltung der Samtgemeinde Sickte bleibt am Freitag, dem 01. November 2024 aus innenorganisatorischen Gründen geschlossen und ist telefonisch nicht erreichbar. Es finden an diesem Tag keine Sprechstunden statt. Es wird um Kenntnisnahme und Verständnis gebeten.


Landkreis bietet Walk-In-Grippeschutzimpfung an

Das Gesundheitsamt des Landkreises Wolfenbüttel bietet in den Samtgemeinden und Einheitsgemeinden sowie in der Stadt Wolfenbüttel Walk-In-Grippeschutzimpfungen an. Wer seinen Grippeschutz für die Erkältungszeit im Herbst und Winter auffrischen möchte, kann einfach ohne Anmeldung zu einem der Termine kommen. Die Grippeschutzimpfungen finden vom 28. Oktober bis 13. November 2024 statt. Für die Impfung wird die Krankenversichertenkarte benötigt. Ein Team des Gesundheitsamtes wird die Impfungen vornehmen.

Übersicht der Grippeschutzimpfung-Angebote


An folgenden Tagen wird die Walk-In-Grippeschutzimpfung in den Gemeinden und der Stadt Wolfenbüttel, jeweils in der Zeit von 8 bis 14 Uhr, angeboten Ausnahme sind die Grippeschutzimpfungen in Wolfenbüttel und Schöppenstedt – diese finden jeweils zu den Markttagen statt. In Schöppenstedt ist die Impfung von 8 bis 13 Uhr erhältlich, in Wolfenbüttel von 7 bis 14 Uhr:

• Montag, 28. Oktober: Cremlingen, Sitzungsraum der Gemeindeverwaltung, Ostdeutsche Straße 22, 38162 Cremlingen
• Mittwoch, 30. Oktober: Baddeckenstedt, Regionales Versorgungszentrum, Lindenstraße 3, 38271 Baddeckenstedt
• Montag, 4. November: Schladen, Dorfgemeinschaftshaus, Am Weinberg 9, 38315 Schladen
• Mittwoch, 6. November: Wolfenbüttel, Kommisse, Kommißstraße 5, 38300 Wolfenbüttel (7-14 Uhr)
• Freitag, 8. November: Schöppenstedt, Begegnungsort Segensreich, An der Kirche 2, 38170 Schöppenstedt (8-13 Uhr)
• Montag, 11. November: Börßum¸ Sitzungssaal Rathaus, Bahnhofstraße 5, 38312 Börßum
Mittwoch, 13. November: Sickte, Burschenhof, Kantorweg 1, 38173 Sickte
       
Was muss ich mitbringen?

Für die Impfung wird die Krankenversicherungskarte benötigt, außerdem muss ein Aufklärungsbogen ausgefüllt werden. Kinder und Jugendliche müssen von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden, da der Aufklärungsbogen unterschrieben werden muss. Impfpässe sollten, wenn vorhanden, mitgebracht werden, sind aber keine Voraussetzung für die Impfung. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich - Interessierte können einfach zu den angegebenen Zeiten vorbeikommen.

Die Kosten für den Impfstoff werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Privatversicherte Personen erhalten per Post eine Rechnung des Gesundheitsamtes in Höhe von etwa zwölf Euro für die Impfung. Diese Rechnung kann bei der privaten Versicherung eingereicht werden.

Nach den guten Erfahrungen mit der ersten Walk-In-Grippeschutzimpfung auf dem Mittwochsmarkt in Wolfenbüttel im vergangenen Jahr wird die Aktion in diesem Jahr auf die Samt- und Einheitsgemeinden ausgeweitet.

Grippe- und Coronaschutzimpfung am 21. November im Gesundheitsamt

Ein weiteres Impfangebot für den Grippe- und auch Coronaschutz macht das Gesundheitsamt am 21. November 2024 – hier ist eine Impfung direkt im Gesundheitsamt, Friedrich-Wilhelm-Straße 2a, erhältlich. Geimpft wird in der Zeit von 8 bis 14 Uhr. Eine Anmeldung ist über die Online-Terminvergabe möglich: www.lkwf.de/grippeschutzimpfung

Alternativ ist eine Anmeldung per Telefon unter 05331 7400 möglich. Kurzentschlossene können auch ohne Anmeldung in der genannten Zeit vorbeikommen, müssen aber mit Wartezeiten rechnen.

Das Gesundheitsamt bietet Coronaschutzimpfungen auch außerhalb der diesjährigen Impfaktion an. Dafür können Bürgerinnen und Bürger einen Termin beim Amt vereinbaren (05331 84 7400; impfungen@lk-wf.de).

Ständige Impfkommission empfiehlt Grippe-Impfung

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) empfiehlt die Impfung für alle Personen, die 60 Jahre und älter sind, Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, Schwangeren ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel, Menschen ab dem 6. Lebensmonat mit chronischen Grunderkrankungen, Personal in medizinischen Einrichtungen einschließlich Alten- und Pflegeeinrichtungen, Personal in Einrichtungen und Institutionen mit umfangreichem Publikumsverkehr.

Die echte Grippe (saisonale Influenza) ist eine hoch ansteckende Infektionskrankheit. In unseren Breitengraden kommt es vor allem im Winter zu regelmäßigen Grippewellen. Das Risiko sich zu infizieren ist sehr hoch, da die Viren übertragen werden durch Niesen, Husten, Sprechen, Händeschütteln, Kontakt mit verunreinigten Oberflächen wie etwa Türgriffen und engem Nebeneinanderstehen und –sitzen. Influenza kann für Menschen mit einem schwachen Immunsystem eine lebensbedrohliche Erkrankung darstellen. Je höher der Durchimpfungsgrad in der Bevölkerung ist, umso mehr kann dieser Personenkreis geschützt werden.

Weitere Informationen zur Influenza auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter: www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/grippe-influenza/


Sieger des Dorfwettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“ auf Kreisebene gekürt

Volzum ist Sieger des diesjährigen Dorfwettbewerbs “Unser Dorf hat Zukunft” auf der Ebene des Landkreises Wolfenbüttel. Bei der Präsentation des Dorfes Volzum (Samtgemeinde Sickte) überzeugte das beeindruckende Engagement der Dorfgemeinschaft die Jury. Viele Menschen, von jung bis alt, konnten für die Teilnahme am Dorfwettbewerb gewonnen werden und setzten sich für ihren Ort ein. Das Dorf Volzum verfügt beispielsweise über einen Kompass im Sinne eines Leitbildes, das machbar, realistisch und zukunftsorientiert ist. Der gelungene Rundgang durch das Dorf zeigte unter anderem die „neue Dorfmitte“ mit einem innovativen Coworking Space als wichtiges Projekt, das die Zukunftsfähigkeit und den Gemeinschaftssinn des Dorfes unterstreicht. Als Highlight präsentierte die Dorfgemeinschaft ein selbst erstelltes Video, dass die Vorzüge des Lebens in Volzum aus Sicht der Einwohnerinnen und Einwohner erlebbar machte.

Zusammen mit Volzum wird zudem Gielde im nächsten Jahr am Dorfwettbewerb auf Landesebene teilnehmen. Neben diesen beiden Dörfern nahmen auch Wittmar, Remlingen, Halchter und Heere am Wettbewerb auf Kreisebene teil.

Die zwölfköpfige Bewertungskommission unter der Leitung von Landrätin Christiana Steinbrügge bereiste am Montag und Dienstag dieser Woche die teilnehmenden Orte und ließ sich von Delegationen aus den Dörfern durch die jeweiligen Orte führen. Die Kommission setzte sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Kreispolitik, der Kreisverwaltung, der Kreislandfrauen, der Akademie für ländliche Räume, des Regionalmanagements der LEADER-Region Nördliches Harzvorland und dem Kreisnaturschutzbeauftragten zusammen.

Landrätin Christiana Steinbrügge hob die Bedeutung des Wettbewerbs hervor: „Unser Dorf hat Zukunft” ist eine wunderbare Gelegenheit, das Engagement und den Ideenreichtum unserer Dorfgemeinschaften zu erkunden und zu würdigen. Der Dorfwettbewerb macht sichtbar, wie viel Herzblut und Freude am Mitmachen in unseren Dörfern steckt. Das haben alle teilnehmenden Dörfer eindrucksvoll unter Beweis gestellt.“

Der Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“, der seit 1961 regelmäßig in Deutschland durchgeführt wird, fördert das bürgerschaftliche Engagement und motiviert die Dorfgemeinschaften, ihre Zukunft aktiv mitzugestalten. Innovative Projekte, die das soziale, kulturelle, wirtschaftliche und ökologische Leben im Dorf verbessern, stehen dabei im Mittelpunkt.

Ein herausragendes Merkmal des Wettbewerbs ist die Stärkung des Gemeinschaftsgefühls. Durch die gemeinsame Arbeit an Projekten und die Präsentation dieser Initiativen entsteht ein starkes Zusammengehörigkeitsgefühl. Die Dorfbewohnerinnen und -bewohner werden angeregt, ihre Ideen und Fähigkeiten einzubringen, was zu einer lebendigen und anpackenden Dorfgemeinschaft führt.

Darüber hinaus bietet der Wettbewerb eine wertvolle Plattform, um die Erfolge und Anstrengungen der Dorfgemeinschaften zu würdigen.

„Insgesamt zeigt der Wettbewerb, wie wichtig bürgerschaftliches Engagement für die Dörfer und die nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume auch bei uns im Landkreis ist. Er bietet eine hervorragende Möglichkeit, die Kreativität und das Engagement der Dorfbewohner zu fördern und die positiven Veränderungen in den Dörfern sichtbar zu machen“, so Sven Volkers, Kreisbaurat und Koordinator des Dorfwettbewerbs auf Kreisebene.

Wahl zum Europäischen Parlamen 2024

Wahlergebnis der Europawahl am 09. Juni 2024




50 Jahre Samtgemeinde Sickte.
Alle Veranstaltungen im Rahmen des Festjahres.
Ein Sommer voller Events zum Jubiläum. Mitmachen!



Mikrozensus 2024: Start der Befragungen in ganz Niedersachsen

Auch 2024 werden knapp 38.000 Haushalte durch das LSN für den Mikrozensus befragt
Erhebungsbeauftragte klären vorab die Gebäudestruktur an den zu befragenden Anschriften
Befragung der Haushalte erfolgt überwiegend online

HANNOVER. Wie leben private Haushalte im Jahr 2024 in Niedersachsen? Wie viele Paare und Familien gibt es und wie viele Menschen leben allein? In welchen Berufen und Branchen arbeiten Erwerbstätige und wie viele von ihnen betreuen nebenbei Kinder und haben deshalb ihre Arbeitszeit reduziert?

Diese und viele weitere politisch und gesellschaftlich relevante Fragen sollen auch im Jahr 2024 wieder durch den Mikrozensus beantwortet werden. Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) teilt mit, dass im Laufe dieses Jahres rund 76.000 Bürgerinnen und Bürger in knapp 38.000 Haushalten an zufällig ausgewählten Anschriften an der Befragung teilnehmen werden. Sie geben stellvertretend für ganz Niedersachsen Auskunft zu ihren Lebensbedingungen.

Der Mikrozensus liefert Jahr für Jahr wertvolle Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Haushalte in Niedersachsen und Deutschland. Die ausgewählten Haushalte nehmen innerhalb von fünf aufeinanderfolgenden Jahren maximal viermal an der Befragung teil. Bei einem Teil der Haushalte finden die Befragungen zweimal innerhalb eines Kalenderjahres statt. Durch die mehrfache Befragung können nicht nur kurzfristige Veränderungen und Entwicklungen in den Haushalten festgestellt werden, sondern auch langfristige Veränderungen in der Gesellschaft.

Auch im Verlauf des Jahres 2024 finden wieder Haushaltsbefragungen in Ihrer Samtgemeinde statt. Betroffen sind konkret folgende Gemeinden : Sickte

Im Jahr 2024 setzt das LSN in einigen wenigen Regionen ein letztes Mal auf speziell geschulte ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte, die sich mit einem Schreiben bei den Haushalten für ein telefonisches Interview ankündigen. Die Erhebungsbeauftragten sind dabei zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Für alle ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten gilt, dass sie sich mit Hilfe eines Ausweises legitimieren können. In Zweifelsfällen können sich Haushalte die Legitimation der Erhebungsbeauftragten auch telefonisch vom LSN bestätigen lassen. Haushalte, die keine telefonische Befragung wünschen, haben die Möglichkeit, ihre Auskünfte online zu erteilen oder auf Wunsch einen Fragebogen in Papierform zu erhalten.

Der Großteil der zu befragenden Haushalte wird jedoch – wie bereits in den vergangenen Jahren – direkt durch das LSN angeschrieben und um Auskunft gebeten. Um dafür im Vorfeld die anzuschreibenden Haushalte sowie die Gebäudestruktur zu ermitteln, setzt das LSN Erhebungsbeauftragte auch vor Ort zur Anschriftenklärung ein.

Das LSN bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2024 eine Ankündigung zur telefonischen Befragung oder ein Schreiben direkt vom LSN erhalten, die Arbeit des LSN und der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen. Die Auskünfte von erwerbslosen Personen, Studierenden oder älteren Menschen sind ebenso relevant wie die Angaben von Angestellten oder Selbstständigen. Weiterführende Informationen zum Mikrozensus 2024 finden Sie auf der gemeinsamen Plattform der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter: www.mikrozensus.de

Informationen rund um den Mikrozensus in Niedersachsen erhalten Sie auf unserer Internetseite.

Dort finden Sie neben weiteren Informationen auch Tabellen mit Ergebnissen des Mikrozensus aus den vergangenen Erhebungen.





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Serviceportal für Verwaltungsdienstleistungen
https://portal.sickte.de


Die Samtgemeinde Sickte bietet ab sofort über ein Serviceportal die ersten Dienstleistungen online an.
Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) hat die Bundesregierung bereits 2017 den Anstoß zur Erweiterung des Onlineangebotes von Dienstleistungen gegeben. Im Winter 2020 hat sich die Samtgemeinde Sickte dem landkreisweiten Portalverbund zur Umsetzung des OZG angeschlossen. Dies sollte auch die interkommunale Zusammenarbeit stärken. Am Verbund beteiligt sind neben der Samtgemeinde Sickte und der Stadt Wolfenbüttel außerdem die Gemeinden Schladen-Werla und Cremlingen sowie die Samtgemeinden Elm-Asse, Baddeckenstedt und Oderwald. Der Landkreis Wolfenbüttel agiert als Projektleitung gemeinsam mit der Firma ITEBO, die auch den gesamten Verbund unterstützen.

Gestartet wird zunächst mit 13 Basisdienstleistungen, welche das Standesamt, das Ordnungsamt, das Steueramt und das Einwohnermeldeamt betreffen. „Der Ausbau der Plattform wird ein andauernder Prozess sein“ betont Christian Malitzki, Projektleitung bei der Samtgemeinde Sickte. „Durch die zukünftige Implementierung von z.B. Kindergärten oder eines Online-Termin-Kalenders wird das Portal von stetiger Erweiterung und Verbesserung geprägt sein.“

„Für die Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde Sickte soll das Serviceportal eine Erleichterung sein“ erklärt Samtgemeindebürgermeister Marco Kelb. „Dienstleistungen, für die bisher ein Erscheinen in der Verwaltung notwendig war, sollen zukünftig von überall beantragt werden können.“

Über das Serviceportal https://portal.sickte.de können die Bürgerinnen und Bürger diese Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Außerdem wird die Frage nach der Zuständigkeit durch das Portal zugänglicher. Nutzerinnen und Nutzer sehen über das Serviceportal auch die Dienstleistungen, für die der Landkreis zuständig ist und können diese auch direkt in Anspruch nehmen. „Eine mehrfache Registrierung bei mehreren Kommunen ist auch nicht notwendig“ erklärt Christian Malitzki. „Das erstellte Servicekonto gilt für alle teilnehmenden Kommunen.“

Zu den 13 Basisdienstleistungen gehören u.a. die Hundesteuer An- und Abmeldung, die Bestellung von Urkunden wie Eheurkunde, Geburts-, Lebenspartnerschafts oder Sterbeurkunde, die Beantragung einer Meldebescheinigung sowie die Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung von Gewerbe. Das Serviceportal beinhaltet außerdem eine ePayment-Funktion sowie eine zentrale Benutzer-kontoverwaltung. Somit können Verwaltungsdienstleistungen rund um die Uhr von zu Hause oder unterwegs aus beantragt und z.B. via PayPal oder Kreditkarte bezahlt werden – auch mit mobilen Endgeräten. „Es ist dringend geboten, dass der Bürgerservice digital ausgeweitet und verbessert wird“ merkt Fachbereichsleiter der zentralen Dienste Reiner Liborius an. Durch das Serviceportal existiert nun eine digitale Schnittstelle zwischen Bürgerinnen und Bürgern, dem Landkreis und der Samtgemeinde, sodass die wichtigsten Anliegen in den unterschiedlichsten Lebenslagen der Bürgerinnen und Bürger online abgebildet werden können.






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