Samtgemeinde


Mikrozensus 2024: Start der Befragungen in ganz Niedersachsen

Auch 2024 werden knapp 38.000 Haushalte durch das LSN für den Mikrozensus befragt
Erhebungsbeauftragte klären vorab die Gebäudestruktur an den zu befragenden Anschriften
Befragung der Haushalte erfolgt überwiegend online

HANNOVER. Wie leben private Haushalte im Jahr 2024 in Niedersachsen? Wie viele Paare und Familien gibt es und wie viele Menschen leben allein? In welchen Berufen und Branchen arbeiten Erwerbstätige und wie viele von ihnen betreuen nebenbei Kinder und haben deshalb ihre Arbeitszeit reduziert?

Diese und viele weitere politisch und gesellschaftlich relevante Fragen sollen auch im Jahr 2024 wieder durch den Mikrozensus beantwortet werden. Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) teilt mit, dass im Laufe dieses Jahres rund 76.000 Bürgerinnen und Bürger in knapp 38.000 Haushalten an zufällig ausgewählten Anschriften an der Befragung teilnehmen werden. Sie geben stellvertretend für ganz Niedersachsen Auskunft zu ihren Lebensbedingungen.

Der Mikrozensus liefert Jahr für Jahr wertvolle Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Haushalte in Niedersachsen und Deutschland. Die ausgewählten Haushalte nehmen innerhalb von fünf aufeinanderfolgenden Jahren maximal viermal an der Befragung teil. Bei einem Teil der Haushalte finden die Befragungen zweimal innerhalb eines Kalenderjahres statt. Durch die mehrfache Befragung können nicht nur kurzfristige Veränderungen und Entwicklungen in den Haushalten festgestellt werden, sondern auch langfristige Veränderungen in der Gesellschaft.

Auch im Verlauf des Jahres 2024 finden wieder Haushaltsbefragungen in Ihrer Samtgemeinde statt. Betroffen sind konkret folgende Gemeinden : Sickte

Im Jahr 2024 setzt das LSN in einigen wenigen Regionen ein letztes Mal auf speziell geschulte ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte, die sich mit einem Schreiben bei den Haushalten für ein telefonisches Interview ankündigen. Die Erhebungsbeauftragten sind dabei zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Für alle ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten gilt, dass sie sich mit Hilfe eines Ausweises legitimieren können. In Zweifelsfällen können sich Haushalte die Legitimation der Erhebungsbeauftragten auch telefonisch vom LSN bestätigen lassen. Haushalte, die keine telefonische Befragung wünschen, haben die Möglichkeit, ihre Auskünfte online zu erteilen oder auf Wunsch einen Fragebogen in Papierform zu erhalten.

Der Großteil der zu befragenden Haushalte wird jedoch – wie bereits in den vergangenen Jahren – direkt durch das LSN angeschrieben und um Auskunft gebeten. Um dafür im Vorfeld die anzuschreibenden Haushalte sowie die Gebäudestruktur zu ermitteln, setzt das LSN Erhebungsbeauftragte auch vor Ort zur Anschriftenklärung ein.

Das LSN bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2024 eine Ankündigung zur telefonischen Befragung oder ein Schreiben direkt vom LSN erhalten, die Arbeit des LSN und der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen. Die Auskünfte von erwerbslosen Personen, Studierenden oder älteren Menschen sind ebenso relevant wie die Angaben von Angestellten oder Selbstständigen. Weiterführende Informationen zum Mikrozensus 2024 finden Sie auf der gemeinsamen Plattform der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter: www.mikrozensus.de

Informationen rund um den Mikrozensus in Niedersachsen erhalten Sie auf unserer Internetseite.

Dort finden Sie neben weiteren Informationen auch Tabellen mit Ergebnissen des Mikrozensus aus den vergangenen Erhebungen.


Termine beim Standesamt der Samtgemeinde Sickte nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Die Samtgemeinde Sickte teilt mit, dass Termine im Standesamt der Samtgemeinde Sickte aus organisatorischen Gründen bis auf weiteres nur nach vorheriger Terminvereinbarung wahrgenommen werden können. Mit dieser Maßnahme können Wartezeiten reduziert und prompte Bedienung sichergestellt werden. Termine vereinbaren Sie bitte telefonisch unter 05305/209921 oder per eMail unter standesamt@sickte.de . Das Standesamt ist montags, donnerstags und freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr sowie dienstags von 15.30 bis 18.00 Uhr erreichbar.


Wanderungszeit von Kröten, Fröschen und Molchen beginnt - Presseinformation Landkreis Wolfenbüttel

Wanderungszeit von Kröten, Fröschen und Molchen beginnt

Die Temperaturen liegen untypisch hoch, Schneemassen und frostharter Boden bleiben aus – bald beginnt aufgrund der milden Witterung die Wanderungszeit von Kröten, Fröschen und Molchen. Viele von ihnen sterben auf den Straßen, bevor sie sich paaren und für Nachwuchs sorgen können – sie kommen sprichwörtlich unter die Räder der Autos. Zum Schutz der Tiere, aber auch von Autofahrerinnen und –fahrern, sperrt der Landkreis Wolfenbüttel kurzzeitig einige Straßen. Schilder machen auf Sperrungen und Geschwindigkeitsbegrenzungen aufmerksam.

Standorttreue wird den Amphibien zum Verhängnis

Die amphibischen Wanderer ziehen bei steigenden Temperaturen von über fünf Grad Celsius, in Verbindung mit Niederschlag, los. Die Erdkröte und der Grasfrosch begeben sich dabei jährlich an ihre Geburtsgewässer zurück. Hier erfolgt die Paarung, das Ablaichen, die Reifung des Eis und die Entwicklung von der Kaulquappe zum Frosch. Erdkröten legen dabei Entfernungen von 2,5 Kilometer zurück. Die Standorttreue hat ihren Preis: Straßen durchqueren die Wanderwege der Amphibien und so finden viele von ihnen auf diesen Weg einen frühen Tod durch die Räder der Autos und anderer Fahrzeuge.

Lurche brauchen bis zu fünf Minuten für die Straßen-Überquerung

Der größte Feind der Lurche ist das Auto. Die geringe Wandergeschwindigkeit der Amphibien –sie benötigen vier bis fünf Minuten zum Überqueren einer Straße- gefährden ihre Bestände stark. Als wechselwarme Tiere verweilen die Amphibien außerdem gern etwas länger zum Wärmen auf dem Asphalt. Gullys und Entwässerungsschächte werden für die Tiere ebenfalls zu Todesfallen.

Straßensperrungen zum Schutz von Tier und Mensch

Als Hilfsmaßnahmen führen Krötenzäune die Lurche zu ebenerdig vergrabenen Eimern. Sie fallen hinein und werden von ehrenamtlichen Naturschützerinnen und -schützern über die Straße getragen. Zum Schutz der Tiere aber auch der ehrenamtlichen Helfenden werden kurzzeitig einige Straßen für den Autoverkehr gesperrt. Diese Maßnahmen bewahrt auch die Autofahrerinnen und -fahrer vor gefährlichen Ausweichmanövern, die leicht zu Unfällen führen können.
Amphibien bevorzugen die Dämmerung beziehungsweise die ersten Nachtstunden für ihre Wanderung. Daher werden die Sperrungen meist zwischen 19 Uhr abends und 6 Uhr morgens eingerichtet. Auf die Sperrungen und Geschwindigkeitsbegrenzungen wird durch Schilder hingewiesen.

Bitte die Amphibien in den Eimern lassen

Die Tiere werden von den geschulten Helferinnen und Helfern nach ihrer Art bestimmt, gezählt und zum Laichgewässer gebracht. Die Amphibien sind so am besten davor geschützt, überfahren zu werden. Deshalb die Bitte an alle, die während eines Spaziergangs Amphibien in diesen Eimern sehen: Lassen Sie die Tiere in den Eimern.

Auch wenn die Eimer witterungsbedingt geschlossen sein sollten, wird der Amphibienschutzzaun regelmäßig kontrolliert. Falls Amphibien auf der Straße gefunden werden, können diese in einen der Eimer gelegt oder bei geschlossenen Eimern hinter den Amphibien-Zaun hingesetzt werden.

An folgenden Straßenabschnitten sind Krötenzäune aufgebaut

B 82 am westlichen Ortsausgang von Beuchte
L 635 zwischen Cremlingen und Hordorf
K 141 Weddel Richtung Kl. Schöppenstedt
K 631 bei Cremlingen ab Kreisel Richtung Schandelah
Wittmar, Asseweg zwischen Sportplatz und ehem. Assewirtschaft

Folgende Straßen werden während der Amphibienwanderzeit für maximal 20 Nächte gesperrt

K 156 zwischen Klein Veltheim und Schulenrode
K 513 zwischen Remlingen und Gr. Vahlberg
K 148 nördlich von Gardessen
L 629 Reitlingstal im Elm
Cremlingen, zwischen „Im Rübenkamp“, „Am Papendorn“ und „Ehlerbergstraße“
K 631 zwischen Hordorf und Essehof

Wegen einer baustellenbedingten Sperrung in Salzgitter-Lichtenberg kann in diesem Jahr die K 54 vom Ortsausgang Oelber a.w.W. in Richtung Salzgitter-Lichtenberg in den Wandernächsten nicht gesperrt werden. Stattdessen signalisieren umfahrbare Halbschranken eine Wandernacht. Die gesamte Strecke wird mit Tempo-30- Ausschilderung versehen.

Die jeweiligen Umleitungsstrecken sind ausgeschildert.

Auch an den nachfolgend aufgeführten Straßen finden Amphibienwanderungen statt

K 31/ K 620 Ortsdurchfahrt Neindorf
K 31/ K 32 zwischen Kissenbrück und Neindorf
K 52 zwischen Baddeckenstedt und Sillium
K 513 Ortsausgang Schöppenstedt Richtung Gr. Vahlberg
Gemeindeverbindungsweg Schladen – Wehre
K 9 in Eilum
Wolfenbüttel Adersheim, Straße „Tannhof“
Wolfenbüttel Stadtgebiet, „Am Schiefen Berg“

Wer sich im Amphibienschutz engagieren möchte, kann sich an die Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde, Ulrich Rexhausen (Tel.: 05331 84 404) oder Ruben Max Garchow (Tel.: 05331 84 708), wenden.


Anträge für akute Hochwasserhilfen können jetzt gestellt werden

Wer als Privatperson durch das Hochwasser der vergangenen Wochen in eine akute Notlage geraten ist, kann jetzt eine kurzfristige Hochwasser-Soforthilfe des Landes erhalten. Anträge können bis zum 22. März 2024 schriftlich gestellt werden. Der Landkreis Wolfenbüttel bearbeitet die Anträge für betroffene Privatpersonen im Kreisgebiet. Die entsprechende Förderrichtlinie des Landes für Privatpersonen, die durch das Hochwasser in eine akute Notlage geraten sind, ist am 24. Januar 2024 in Kraft getreten.

Die Anträge können ab sofort bei der zuständigen Bewilligungsstelle im Landkreis Wolfenbüttel unter hochwasser2023@lk-wf.de gestellt werden. Die entsprechenden Formulare werden dort bereitgestellt oder können über www.lkwf.de/hochwasserhilfen bezogen werden. Telefonisch kann der Landkreis über die Nummer 05331 84 0 erreicht werden.

Wichtig: Die Soforthilfe ist als Beitrag zur finanziellen Überbrückung für akute Notlagen gedacht – entstanden etwa bei der privaten Unterkunft oder in der Lebensführung durch notwendige Beschaffungen von Gegenständen des Haushalts (Hausrat) oder durch andere Maßnahmen. Eine finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden, auf landwirtschaftlichen Flächen oder in Unternehmen kann aus dieser Richtlinie für akute Notlagen nicht geleistet werden.

Weitere Infos finden Sie auch auf der Internet-Seite der Landesregierung: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/228955.html

Förderrichtlinie und Antrag unter www.lkwf.de/hochwasserhilfen



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Serviceportal für Verwaltungsdienstleistungen
https://portal.sickte.de


Verwaltungsdienstleistungen bequem von zuhause aus erledigen? Die Samtgemeinde Sickte macht´s möglich!

Die Samtgemeinde Sickte bietet ab sofort über ein Serviceportal die ersten Dienstleistungen online an.
Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) hat die Bundesregierung bereits 2017 den Anstoß zur Erweiterung des Onlineangebotes von Dienstleistungen gegeben. Im Winter 2020 hat sich die Samtgemeinde Sickte dem landkreisweiten Portalverbund zur Umsetzung des OZG angeschlossen. Dies sollte auch die interkommunale Zusammenarbeit stärken. Am Verbund beteiligt sind neben der Samtgemeinde Sickte und der Stadt Wolfenbüttel außerdem die Gemeinden Schladen-Werla und Cremlingen sowie die Samtgemeinden Elm-Asse, Baddeckenstedt und Oderwald. Der Landkreis Wolfenbüttel agiert als Projektleitung gemeinsam mit der Firma ITEBO, die auch den gesamten Verbund unterstützen.

Gestartet wird zunächst mit 13 Basisdienstleistungen, welche das Standesamt, das Ordnungsamt, das Steueramt und das Einwohnermeldeamt betreffen. „Der Ausbau der Plattform wird ein andauernder Prozess sein“ betont Christian Malitzki, Projektleitung bei der Samtgemeinde Sickte. „Durch die zukünftige Implementierung von z.B. Kindergärten oder eines Online-Termin-Kalenders wird das Portal von stetiger Erweiterung und Verbesserung geprägt sein.“

„Für die Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde Sickte soll das Serviceportal eine Erleichterung sein“ erklärt Samtgemeindebürgermeister Marco Kelb. „Dienstleistungen, für die bisher ein Erscheinen in der Verwaltung notwendig war, sollen zukünftig von überall beantragt werden können.“

Über das Serviceportal https://portal.sickte.de können die Bürgerinnen und Bürger diese Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Außerdem wird die Frage nach der Zuständigkeit durch das Portal zugänglicher. Nutzerinnen und Nutzer sehen über das Serviceportal auch die Dienstleistungen, für die der Landkreis zuständig ist und können diese auch direkt in Anspruch nehmen. „Eine mehrfache Registrierung bei mehreren Kommunen ist auch nicht notwendig“ erklärt Christian Malitzki. „Das erstellte Servicekonto gilt für alle teilnehmenden Kommunen.“

Zu den 13 Basisdienstleistungen gehören u.a. die Hundesteuer An- und Abmeldung, die Bestellung von Urkunden wie Eheurkunde, Geburts-, Lebenspartnerschafts oder Sterbeurkunde, die Beantragung einer Meldebescheinigung sowie die Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung von Gewerbe. Das Serviceportal beinhaltet außerdem eine ePayment-Funktion sowie eine zentrale Benutzer-kontoverwaltung. Somit können Verwaltungsdienstleistungen rund um die Uhr von zu Hause oder unterwegs aus beantragt und z.B. via PayPal oder Kreditkarte bezahlt werden – auch mit mobilen Endgeräten. „Es ist dringend geboten, dass der Bürgerservice digital ausgeweitet und verbessert wird“ merkt Fachbereichsleiter der zentralen Dienste Reiner Liborius an. Durch das Serviceportal existiert nun eine digitale Schnittstelle zwischen Bürgerinnen und Bürgern, dem Landkreis und der Samtgemeinde, sodass die wichtigsten Anliegen in den unterschiedlichsten Lebenslagen der Bürgerinnen und Bürger online abgebildet werden können.






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